Hallo,
meine Frage zum Kindergeld.Zur information ich lebe in Deutschland und arbeite für eine Deutsche Firma und zahle natürlich auch hier in Deutschland meine Steuern.Da ich unter der Woche für die Firma Aufträge im europäischen Ausland bearbeite würde ich gerne meine Kinder auch dort in die Schule schicken,es geht nur um die Schule gmeldet bleiben wir hier, könnte mann mir in diesem Fall das Kindergeld streichen??
gruß an alle
Hallo,
nein, da das Kindergeld vom Familienstand und von der Lage der Arbeitsstelle abhängt. Wenn Sie hier bei einer deutschen Firma angestellt sind und die Kinder bei Ihnen in der Lohnsteurerkarte eingetragen sind, dann erhalten Sie auch Ihr Kindergeld.
Sie können auch beim Finanzamt sich kostenlos beraten lassen. Dies ist problemlos und die Beratung ist kompetent.
Kindergeld bekommen Sie dort, wo der Erstwohnsitz ist. Das hat mit dem Ort des Schulbesuchs nichts zu tun. Meines Wissens kann man Ihnen daher nichts streichen.
LG
Lesefuchs
Hallo,
ups, da habe ich keine Ahnung. Nach gesundem Menschenverstand würde ich behaupten - nein, das Kindergeld wird nicht gestrichen. Aber bei Ämtern und wenns ums Geld geht, weiss man ja nie.
Weiterhin viel Glück bei der Suche nach Infos, Snoopy
Guten Tag, zuständig ist hier die Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt). Was sagen die dazu? Ich hoffe, dass Sie dort eine Antwort kriegen. Mit freundlichem Gruß, W. Schazmann
Sorry, war in Urlaub, kann dir hier nur eine Seite mit vielen Infos zum Steuerrecht und auch zum Kindergeld geben. Denke aber, dort findest du die dich betreffende Information. http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5274
Gruß und viel Erfolg!