Kindergeld-Schule-Ausland

Hallo,
meine Frage zum Kindergeld.Zur information ich lebe in Deutschland und arbeite für eine Deutsche Firma und zahle natürlich auch hier in Deutschland meine Steuern.Da ich unter der Woche für die Firma Aufträge im europäischen Ausland bearbeite würde ich gerne meine Kinder auch dort in die Schule schicken,es geht nur um die Schule gmeldet bleiben wir hier, könnte mann mir in diesem Fall das Kindergeld streichen??
gruß an alle

hoffe auf viele Antworten

Hallo,
nein, da das Kindergeld vom Familienstand und von der Lage der Arbeitsstelle abhängt. Wenn Sie hier bei einer deutschen Firma angestellt sind und die Kinder bei Ihnen in der Lohnsteurerkarte eingetragen sind, dann erhalten Sie auch Ihr Kindergeld.
Sie können auch beim Finanzamt sich kostenlos beraten lassen. Dies ist problemlos und die Beratung ist kompetent.

Hallo
leider keine Ahnung vom angesprochenen Thema.
J. Eichhorn

Hallo fasch,

Kindergeld bekommen Sie dort, wo der Erstwohnsitz ist. Das hat mit dem Ort des Schulbesuchs nichts zu tun. Meines Wissens kann man Ihnen daher nichts streichen.
LG
Lesefuchs

Lieber Fasch

In rechtlichen Dingen habe ich keine Ahnung, zumal sich deine Frage auf Deutschland bezieht.

Trotzdem viel Erfolg mit deinen Kindern in den ausländischen Schulen, (die Schweizer Schulen sind im Falle top :wink:

Gruss

Daniel

Hallo

Es tut mir sehr leid, aber ich kann Ihnen bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen.

Gruß

Michael

Da habe ich leider keine Ahnung
Gruß
Brigitte Latz

Hallo,
ups, da habe ich keine Ahnung. Nach gesundem Menschenverstand würde ich behaupten - nein, das Kindergeld wird nicht gestrichen. Aber bei Ämtern und wenns ums Geld geht, weiss man ja nie.
Weiterhin viel Glück bei der Suche nach Infos, Snoopy

Guten Tag, zuständig ist hier die Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt). Was sagen die dazu? Ich hoffe, dass Sie dort eine Antwort kriegen. Mit freundlichem Gruß, W. Schazmann

Ich kann Dir leider nicht helfen

Sorry, war in Urlaub, kann dir hier nur eine Seite mit vielen Infos zum Steuerrecht und auch zum Kindergeld geben. Denke aber, dort findest du die dich betreffende Information.
http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5274
Gruß und viel Erfolg!