Kindergeld - Steuernachzahlung

Guten Morgen,
also ich schildere erstmal meine Fall. Ich bin duale Studentin (bekomme also Azubigehalt) und arbeite und studiere in Berlin. Ich bin aber noch in Hamburg gemeldet. Ich habe grad die Mitteilung bekommen das duale Studenten von der Sozialversicherungpflicht befreit werden. Ich bekomme jetzt rückwirkend zum Oktober 2010 knapp 1000 € nachgezahlt. Meine Mutter überweist mir netterweise mein Kindergeld, aber ich mache mir Sorgen, dass ich keinen Anspruch mehr haben könnte. Im letzten Jahr habe ich 8.862,73 € incl der Steuernachzahlungen verdient, da ich ja die Werbekosten pauschal abziehen kann wäre ich mit 7.942,73 € ja im „grünen Bereich“. Jedoch stell sich mir die Frage, da ich ja im März 2011 meine Beitragsnachzahlung bekomme, wird das dann überhaupt zu 2010 dazugerechnet?
Ich bin im weiteren mal davon ausgegangen, dass das mit ins Jahr 2011 reinfällt.
Dieses Jahr werde ich voraussichtlich 8.160-9.000 € verdienen (da wir Bonusvergütungen bekommen lässt sich das nicht genau bestimmen). Jetzt mache ich mir Sorgen um das Kindergeld für 2011. Ich habe gehört, dass ich im Rahmen der Werbungskosten meine Fahrtkosten für Familienbesuche (ca.300 km) anrechnen lassen kann. Wie mache ich das brauche ich dafür einen Vordruck von der Familienkasse oder muss ich extra eine Steuererklärung machen? Müsste ich dann in Berlin meinen Zweitwohnsitz anmelden, damit ich das als Familienbesuche benennen kann?
Ich bin wirklich dankbar für Tipps, weil ich mit diesem ganzen Kindergeldrichtlinien wirklich nicht klarkomme.

Vielen Dank,

Cindy

hallo Cindy…
das ist wirklich umpfangreich … die 1000 euro rückvergütung zählen nicht als einkommen - das wäre ja paradox…
für die anderen sachen empfehle ich dir einen kostenlosen beratungshilfeschein des rechtspflegers am amtsgericht zu holen - und damit einen Rechtsanwalt zu konsultieren… hole dir Hilfe, wie du es am besten lösen kannst … tut mir leid, aber mehr kann ich da auch nicht zu sagen - hoffe du hast viel erfolg und wünsche dir alles gute !