Kindergeld trotz Ausbildung und Job auf 400 € Basi

Hi Profis =D

Mal ne Frage die schon zich mal hier im Netz besprochen und diskutiert wurde, ich dennoch genaue Auskunft über folgenden Fall hätte. Wäre echt Klasse von euch wenn ihr helfen könntet. Ausbildung drittes Lehrjahr monatlich 500,00 Euro Brutto. Nebenjob mit 400 € Basis. (an der Tanke =D ) Gibt es eine Möglichkeit das Kindergeld weiterhin zu beziehen oder müsste man darauf verzichten? Hab mal was von Werbungskosten gehört, weiss jedoch nicht was genau das ist und wie man diese „absetzen“ kann ? Wie ist das in diesem Fall mit dem Freibetrag oder Höchstbetrag ? Wie hoch ist der Steuerfreibetrag im Jahr 2010 und hat es was mit diesem Fall überhaupt zu tun ?

Danke im Vorraus !

Grüße Thomas

Moinsen,

Höchstbetrag der eigenen Einkünfte und Bezüge für 2009: 7.680 €/ 2010: 8.004 €

Von der Ausbildungsvergütung werden die Werbungskosten bzw. der Werbungskostenpauschbetrag abgezogen sowie die Sozialversicherungsbeiträge des Azubis. Vom Nebenjob wird eine Kostenpauschale i.H.v. 180 € abgezogen, sofern hier nicht auch höhere Kosten nachgewiesen werden können. Liegt man nach Abzug der Kosten unter 7.680 €/ 8.004 € ist man im grünen Bereich. Man sollte aber regelmäßig nachprüfen, ob man nicht im Laufe eines Jahres durch Gehltserhöhungen, Sonderzahlungen etc. eventuell über die Grenze kommt.

Schöne Grüße
e

Servus,

warst am heutigen Tag mit großem Abstand die beste Antwort =D

Tausend Dank …

aber mir ist noch was unklar … allg. die Rechnung.

Könntest du mir anhand von einem Rechenbeispiel dies erläutern?

Wie gesagt: 500 Brutto/monatlich ( kein VWL kein 13. Gehalt)
400 Nebenjob (ich weiss nicht ob das netto ist?)
154 Kindergeld (oder ist der Betrag geändert worden?)

wie meintest du das mit den 180 Euro bezüglich des Nebenjobs ? Ist das ein extrabetrag, sprich ein anderer als der 180 Euro-Betrag ?

Viele Grüße

Moinsen,
also hier mal ein Versuch:

12 x 500 Euro = 6.000 € Azubi-Gehalt
abzgl. Werbungskostenpauschale i.H.v. 920 € (falls die tatsächlichen Werbungskosten* nicht höher sind)
abzgl. Sozialversicherungsbeiträge (KV/PV/RV/AV) i.H.v. ca. 1.200 € (20% v. 6.000 €)
Zwischensumme: 3.880 €

12 x 400 € = 4.800 €
abzgl. Kostenpauschale i.H.v. 180 €
Zwischensumme: 4.620 €

3.880 € plus 4.620 € = 8.500 €

Somit liegen die Einkünfte und Bezüge über den jeweiligen Grenzbeträgen. Und damit kein Kindergeld mehr.

Das Kindergeld fließt nicht mit in diese Rechnung ein.

Werbungskosten sind Fahrten zum Ausbildungsbetrieb, zur Berufsschule, Arbeitsmaterialien, etc. pp.

Hier mal ein hilfreicher Link:
http://www.klicktipps.de/kindergeld_faq.php

Schöne Grüße
e

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