Hallo!
Also ich habe kürzlich meine Kindergeld-Nachzahlung bekommen. Allerdings, und ich will keineswegs geldgierig wirken, war das weniger als erwartet.
Nun habe ich zwei Fragen;
Zum einen würde ich gerne wissen, ob ich das nun dem Bafög Amt mitteilen muss, dass ich Kindergeld zurück gezahlt bekommen habe? Das sind immerhin 1656€, die zählen dann aber nicht als Einkommen oder? Nicht, dass mir das „gepfändet“ wird.
Zum anderen geht es um die Höhe der Rückzahlung:
Ich bin im Juni 2010, nach 2 Jahren aupair Aufenthaltes nach Deutschland zurück gekommen. Ich habe für Juli und August Arbeitslosengeld bekommen, hatte einen Minijob(400€ Basis) , den ich bis heute habe und habe mich an Unis beworben.
Im August oder September kam dann die Zusage.
Ich habe für Juni/Juli/August kein Kindergeld bekommen. Warum nicht? Stand mir das nicht zu? Ich weiß man bekommt das Kindergeld nur, wenn man arbeitsSUCHEND gemeldet ist aber ich meine gehört zu haben, dass das Kind Anspruch auf Kindergeld hat, wenn es sich um einen Ausbildungsplatz/Studium bemüht.
Die Kindergeldkasse will jetzt von mir den Bescheid der Uni sehen sowie den Bescheid vom Arbeitsamt.
Habe ich denn überhaupt Anspruch in den besagten Monaten? Ich finde es aber komisch, wenn Eltern für 3 monate kein Kindergeld bekommen und dann doch auf einmal.
So, ich bedanke mich bereits im Voraus und hoffe ihr habt wie immer ein paar Tipps!