Person A ist noch in der Ausbildung und wohnte bis September mit Freundin Person B Zuhause. Person A bezieht Kindergeld. Am 23.07 Heiratetetn Person A und B. Ab dem 24.08 ist das Baby XY von beiden auf der Welt.
Aufgrund einer Erkrankung der Mutter von Person A mussten beide ausziehen mit dem Kind. Zurzeit wohnen sie vorübergehend bei der Mutter von B. Bis sie was eigenes gefunden haben.
Nun Person A bezieht eine Azubi vergütung von 7790€ im Jahr. Liegt also unter den 8004€. Zusätzlich muss Person A Schuldgeld 1850€ im jahr zahlen, 450€ Fahrkarte zur Schule Betrieb sowie Kost/Unterkunftskosten an Schwiegermutter von 1800€ im jahr.
Laut Amt ist Person B Unterhaltspflichtig jedoch bezog diese von 20.07 - 31.10 Mutterschaftsgeld in höhe von 1845€. Ab dem November erhält B Elterngeld 490€ und Kindergeld für Kind XY 184€.
Die Versorgung von Kind XY ist als erstes zu sehen. Von dem Geld von person B müssen beide versorgt werden. Da ist Theoretisch kein Unterhalt an A möglich. Somit sollte theoretisch Kindergeld für Person A möglich sein ?
Auch interessiert Person A wieviel Geld eigentlich die Gundsicherung für Person B + Kind XY ist. ?
Person A+B und XY sind auf Wohnungssuche hat aber jetzt nicht viel zur Sache.