Hallo,
meine erste frage auf dieser seite also bitte nicht gemein sein.
Also es dreht sich um „Kindergeld“
Situation:
Mädchen (19 Jahre) hat vor kurzem das Abitur bestanden und ist derzeit nicht bei einer Uni eingeschrieben.
Es werden wohl Wartesemester anfallen.
D.h. sie hat keine Ausbildung und keinen Studienplatz. Sie versucht jetzt an einen Nebenjob zu kommen. Um für’s kommende Studium ein Budget zurecht zu verdienen.
Und hier die Frage:
Wie kriegt/ kann sie weiterhin Kindergeld (bekommen), wenn sie einem Nebenjob (400€-Basis) nachgeht, jedoch nicht am studieren ist oder einer Ausbildung nachgeht?
Hallo!
Bevor ich eine falsche aussage mache, da ich mir nicht sicher bin,- die Info wirst Du beim Jugendamt bekommen.
Solange sie keine Ausbildung beginnt und keine 25 ist sowie zu Hause lebt, meine ich - wird es Kindergeld geben - wie gesagt: informiere dich an der Quelle.
Gruß Sascha
Hallo,
also nur ein 400 € Job ist o.k… Damit wird die Einkommengrenze von 8004 € wohl nicht erreicht.
Sie kann bis zum Beginn des Studiums als „Ausbildungswillige Jugendliche“ weiter berücksichtigt werden, so fern sie nichts dafür kann, dass sie keinen Studienplatz bekommt. D.h. man muss irgendwie nachweisen, dass man sich um einen Studienplatz bemüht. Durch Bewerbungen, Absagen oder eben auch, dass eine Bewerbung eben NUR zum WS möglich ist usw…
Hoffe dir geholfen zu haben.
Du kannst aber auch selber auf der HP der Familienkasse noch nachlesen.
wenn das Mädchen einen Nebenjob hat darf sie etwas über 600 Euro verdienen um Kindergeld zu bekommen.
Hat sie aber garnichts sondern beantragt ALG 2 dann bekommt sie kein Kindergeld.