Hallo,
mein volljähriger Sohn ist seit zwei Jahren auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Nun hat er einen Platz ab 08.2015 gefunden.
In der Zwischenzeit hat er, weil er eine eigene Wohnung hat, einen Teilzeitjob (ca. 25 Std. in der Woche) angenommen.
Nun meine Frage: Hat er dennoch ein Anrecht auf Kindergeld für diese Zeit bis zum Beginn der Ausbildung?
Vorab vielen Dank für eine Antwort
GinaD