mein volljähriger Sohn ist seit zwei Jahren auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Nun hat er einen Platz ab 08.2015 gefunden.
Hier steht ziemlich eindeutig, dass ein erwachsenes Kind ohne Berufsausbildung in der Zeit, in der es auf einen Ausbildungsplatz wartet, ohne Einschränkung Anspruch auf Kindergeld hat. http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html
Eine Einkommensobergrenze scheint es für Kinder zu geben, die bereits einen Berufsabschluss haben. Aber lies am besten diese Info, die direkt vom Amt kommt, die muss zuverlässig stimmen.