Kindergeld trotz Unterhaltsrückstand ?

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Situation:

der Vater hat in den letzten Jahren gar nicht oder unregelmäßig Unterhalt an seine beiden studierenden, volljährigen Kinder bezahlt.

Meines Erachtens hatte er in dieser Zeit sowieso keinen Anspruch auf das häftige Kindergeld. Richtig ?

Wenn er jetzt aber Unterhalt bezahlt, kann er dann das hälftige Kindergeld abziehen, obwohl er einige Tausend Euro beim Unterhalt in Rückstand ist ?

Hilfreich wäre ein Paragraph, Urtei, Link oder ähnliches, damit die Mutter was schriftliches vorzuweisen hat.

Danke im Voraus

Stefaniel

  1. Das Kindergeld steht nur bei minderjährigen Kindern den Eltern zu, volljährige Kinder haben einen direkten Kindergeldanspruch (bei vorliegen der sonstigen Voraussetzungen)

  2. Maßgeblich sind die Unterhaltstabellen und unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der jeweils zuständigen Oberlandesgerichte, für NRW zum Beispiel die Düsseldorfer Tabelle; die Hammer Leitlinien für den OLG-Bezirk Hamm.

  3. Wegen nr.1 ist der barunterhaltspflichtige Elternteil sogar berechtigt, das volle Kindergeld abzuziehen.

  4. Rückstände haben damit überhaupt nichts zu tun, diese sind gesondert geltend zu machen.

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Hallo,

bei volljährigen Kindern werden die Einkünfte BEIDER Eltern addiert. Dann wird in die Düsseldorfer Tabelle geguckt und anhand der addierten Einkünfte der Unterhalt berechnet.

Dann wird das GANZE Kindergeld abgezogen. Dann darf jeder Elternteil seinen Selbstbehalt abziehen und vom Rest wird dann gequotet nach Einkommen der Anteil eines jeden Elternteiles am Unterhalt gerechnet.

Warum sollte also nur der Vater regelmäßig Unterhalt bezahlen? Musste die Mutter ja auch tun. Vielleicht hat er gar nicht soviel Geld, dass er - über den relativ hohen Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern hinaus - überhaupt noch hätte etwas zahlen müssen?

Unterhaltsrückstand und Kindergeld wird nicht gegengerechnet.

Andere Unterhaltsberechtigte (weitere minderjährige Kinder und aktuelle und ehemalige Ehefrauen) gehen volljährigen Studenten in der Rangliste auf Unterhalt vor. Somit bleibt vielleicht gar nichts für die volljährigen Kinder über, oder viel weniger als gedacht.

Die Mutter hat mit der Unterhaltsforderung der volljährigen Kinder nichts zu tun, das ist die Sache der volljährigen Kinder. Ihr einzigster Anteil ist, dass sie auch Unterhalt an die volljährigen Kinder bezahlen muss (den sie evtl. gegen „Kostgeld“ aufrechnen kann).

Volljährige Kinder werden nicht mehr betreut und können bzw. MÜSSEN ihre Forderungen - auch im Unterhaltsrecht - selber erledigen.

Unterhaltsrückstand hat nichts damit zu tun, dass erst mal beim aktuellen Unterhalt BEIDER Eltern, das GANZE Kindergeld abgezogen werden darf.

Beim Unterhaltsrückstand darf er sich auch das GANZE Kindergeld anrechnen. Der Rückstand reduziert sich also um das GANZE Kindergeld in dieser Zeit.

Paragraphen, Urteile usw. wie hier von Dir in der Anfrage gewünscht müssen erst noch gemacht bzw. erfunden werden.

Gruß