Liebe/-r Experte/-in,
ich lebe mit meinem 2. Ehemann und meiner leiblichen Tochter in Spanien. Ich habe nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland und beziehe eine Dienstunfähigkeitsrente als Beamtin. Das Kindergeld für meine Tochter bekomme ich ausgezahlt, da ich das alleinige Sorgerecht habe.
Jetzt habe ich einen Antrag auf Fortzahlung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus erhalten. Diesen habe ich ausgefüllt, da meine Tochter gerade das Abitur macht. Jetzt kommt das Schreiben des Amtes zurück mit dem Hinweis, dass Kindergeld nun an das Elternteil gezahlt wird, welches den Unterhalt zahlt (mein Ex-Mann). Die Begründung lautet:
Sofern das Kind weder bei der leiblichen Mutter noch bei dem leiblichen Vater lebt, erfolgt die Zahlung des Kindergeldes an die Person, die den Unterhalt zahlt.
Ich hatte mich bisher nicht in Spanien angemeldet, weil ich Befürchtungen hatte, ich müsse meine Rente hier versteuern. Nun möchte ich es aber genau wissen, wie die Besteuerung erfolgt, denn mein Ex-Mann, der sowieso zu wenig Unterhalt zahlt, soll nicht auch noch das Kindergeld bekommen.
Wenn es nun kein Problem mit der Besteuerung geben würde, könnte ich mich in Spanien anmelden und dann würde das Kind bei ihrer leiblichen Mutter wohnen.
In dem Zusammenhang wäre es auch einmal interessant zu wissen, wie es denn bei Jugendlichen ist, die sich ein oder zwei Jahre im Ausland (Au Pair, etc.) aufhalten.
Es wäre schön, wenn Sie mir helfen könnten.