wenn ein 18-jähriges Kind sein Abi aus gesundheitlichen Gründen abbrechen und eine Bescheinigung beibringen würde, dass es gesundheitlich nicht in der Lage gewesen sei, eine Arbeit aufzunehmen (geschweige denn, weiter zur Schule zu gehen), stünde dem Kind dann Kindergeld von der BW-Familienkasse zu (für die Zeit der Krankheit)?
Bevor man solche Dienste in Anspruch nimmt hat die Bundeswehr für ihre Angehörigen und Anhang den Bundeswehrsozialdienst, der unabhängig informiert, unterstützt und kostenlos ist. Abgesehen davon ist die Sache an sich eigentlich gar nicht kompliziert.