ich war immer der „Meinung“, dass sich der Kindergeldanspruch um die zeit des Wehrdienstes verlängert. Wenn ein Kind 4 Jahre beim Bund war und hinterher über das 25.LJ hinaus studiert, welche Voraussetzungen müssten für den Kindergeldbezug erfüllt sein?
Hallo,
verlängert wird maximal um die Dauer des Grundwehrdienstes. Und diese Monate (meistens waren es ja neun), werden ab dem Monat der Vollendung des 25. LJ gerechnet. D.h. also, wenn das Studium im Okt. beginnt, das Kind aber z.B. schon im Jan. 25., wurde, wird ab Februar gerechnet.
Gruß
juliatimlea
Hallo,
sofern der GWD auch 9 Monate gedauert hat und die Einkünfte nicht dagegen stehen, müsste das eigentlich o.k. gehen…
Aber das von hier zu sagen, ohne alles zu sehen, ist nicht wirklich sehr aussagekräftig.
Manchmal ist der GWD innerhalb einer Verpflichtung auch nur 6 Monate o.ä.
Also Wehrdienstzeitbescheinigung zur Familienkasse!