Hallo Gemeinde,
ich war immer der „Meinung“, dass sich der Kindergeldanspruch um die zeit des Wehrdienstes verlängert. Wenn ein Kind 4 Jahre beim Bund war und hinterher über das 25.LJ hinaus studiert, welche Voraussetzungen müssten für den Kindergeldbezug erfüllt sein?
Für eure Anregungen wäre ich dankbar
Ihiazel