Kindergeld und aufwandsentschädingung ?

Hallo, liebe Leute !

meine Frage ist, ob eine eventuell gezahlte Aufwandsentschädigung als Einkommen für das Kindergeld angerechnet werden darf.

zur zeit findet eine schulische Ausbildung, in der zwei kurze betriebliche praktika inbegriffen sind.

Die Kindergeldkasse unterstellt eine Vergütung der Praktika - was Unsinn ist.

wie kann man vorgehen ?

Habt vielen Dank für Eure Hilfe !

wie kann man vorgehen ?

Den Aufwand, der da entschädigt worden sein soll nachweisen, und sofern möglich gegenrechnen…

Die Kindergeldkasse unterstellt eine Vergütung der Praktika -
was Unsinn ist.

wie kann man vorgehen ?

Dann von der Stelle, bei der das Praktikum stattfindet / stattgefunden hat, eine kurze Bescheinigung schreiben lassen, dass es kein Geld gibt/gab.
Stempel, Unterschrift - fertig
LG JK

Die Kindergeldkasse unterstellt eine Vergütung der Praktika -
was Unsinn ist.

wie kann man vorgehen ?

Lieben Dank für deinen Tip…
Aber ist es nicht gesetzlich festgelegt, dass schulbegleitende praktika generell unentgeltlich sind ?
Sollte eine Aufwandsentschädigung als Einkommen gerechnet werden dürfen ?

Aber ist es nicht gesetzlich festgelegt, dass schulbegleitende
praktika generell unentgeltlich sind ?

Keine Ahnung, ob das festgelegt ist. Bis jetzt dachte ich, das liegt im Ermessen der Firma.

Sollte eine Aufwandsentschädigung als Einkommen gerechnet
werden dürfen ?

Auch steuerfreies Geld wird beim Kindergeld als Einkommen gewertet.
Die für das Praktikum nötigen Ausgaben (Fahrtkosten und ggf. Verpflegungspauschale) können - wie Clematis bereits schrieb - abgezogen werden.

Gruß JK

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Sollte eine Aufwandsentschädigung als Einkommen gerechnet
werden dürfen ?

Ob mans jetzt Aufwandsentschädigung, oder Leberwurstzahlung oder Hinterabnutzentschädigung oder wie auch immer nennt-es ist Geld geflossen, das zumindest unter „Bezüge“ zu rechnen ist.

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