Hallo, liebe Leute !
meine Frage ist, ob eine eventuell gezahlte Aufwandsentschädigung als Einkommen für das Kindergeld angerechnet werden darf.
zur zeit findet eine schulische Ausbildung, in der zwei kurze betriebliche praktika inbegriffen sind.
Die Kindergeldkasse unterstellt eine Vergütung der Praktika - was Unsinn ist.
wie kann man vorgehen ?
Habt vielen Dank für Eure Hilfe !