bin ich richtig informiert, dass ich während meiner ausbildung jährlich nicht mehr als 7.188,00 € brutto verdienen darf, um noch anspruch auf kindergeld zu haben?
wenn ich exmatrikuliert und auf der suche nach einem ausbildungsplatz bin, habe ich dann trotzdem anspruch auf kindergeld??
bin ich richtig informiert, dass ich während meiner
ausbildung jährlich nicht mehr als 7.188,00 € brutto verdienen
darf, um noch anspruch auf kindergeld zu haben?
7188 + 1044 (Werbekostenpauschale). Wenn du mehr als 1044 eur werbungskosten hast, dann eben diese anstatt der 1044 -> aber dann: nachweise…
eventuell können bei empfangenen bezügen, z.b. BAB nochmal 180 dazu kommen, also dann 7188 + 1044 + 180 = deine max einkünfte…