Hallo alle zusammen,
man darf ja im Jahr nicht mehr als 7600 € oder so ähnlich verdienen, ansonsten wird einem das Kindergeld gestrichen. Wenn man nun eine Ausbildung macht und BAB bekommt, wird die BAB dann da mit eingerechnet?
Hallo alle zusammen,
man darf ja im Jahr nicht mehr als 7600 € oder so ähnlich verdienen, ansonsten wird einem das Kindergeld gestrichen. Wenn man nun eine Ausbildung macht und BAB bekommt, wird die BAB dann da mit eingerechnet?
Hallo Marcel,
das ist leider völlig falsch.
Das KIND darf nicht mehr als 7680,-- € an Einkommen plus 920,-- € Werbungskostenpauschle = 8.600,-- € haben.
Die Eltern dürfen unbegrenztes Einkommen haben und bekommen immer Kindergeld, wenn das Kind die Voraussetzung erfüllt.
Ein Tipp am Rande:
Wenn du in einer Berufsausbildung bist, kannst du sogar noch einen Kindergeldzuschlag beantragen.
Gruß
Acuario
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein Tipp am Rande:
Wenn du in einer Berufsausbildung bist, kannst du sogar noch
einen Kindergeldzuschlag beantragen.
Das zählt doch aber bestimmt nicht wenn man schon volljährig ist oder?
Kindergeld kann man bis zum 25. Lebensjahr bekommen wenn man in einer Berufsausbildung steht, noch zur Schule geht oder studiert.
Wenn man vor dem 1.1.1983 geboren ist, kann es gestaffelt bis zum 27. Lebensjahr gehen.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich mein jetzt den Kindergeldzuschlag. Der zählt glaub ich nicht mehr wenn man volljährig ist oder?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]