Kindergeld und Einkommen

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Wißt ihr ob das Brutto oder Netto Gehalt berechnet wird?
OB das Bafög eins zu eins angrechnet wird, oder nur teilweise?
Was zählt alles zum Arbeitsnehmerpauschalbetrag?
(ich habe ich das richtig verstanden Einkommenshöchstgrenze 7680 und Arbeitsnehmerpauschalbetrag 920= 8600 Euro darf man nicht überschreiten

Gruß und Danke

Wisst ihr, ob das Brutto oder Netto Gehalt berechnet wird?

Es wird beides berechnet. Erst Brutto und daraus dann Netto.

OB das Bafög eins zu eins angerechnet wird, oder nur teilweise?

Bafög ist eine komplizierte Geschichte. Hier http://www.bafoeg.bmbf.de/ ist vieles erklärt.

Arbeitnehmerpauschbetrag 920= 8600 Euro darf man
nicht überschreiten.

Doch, darf man. Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt.

Gruß, Helmut

Hallo!

Kindergeld wird für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht gezahlt, wenn das Kind Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG). Bei dem Betrag von 7.680 Euro handelt es sich um einen Bruttobetrag. Er ist z.B. um Werbungskosten und Sozialabgaben zu erhöhen. Näheres kann nachgelesen werden unter:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/kindergeld_…

Gruß, Franz

Wißt ihr ob das Brutto oder Netto Gehalt berechnet wird?

Brutto
minus Sozialversicherung
minus Werbungskosten bzw. Werbungskostenpauschale

OB das Bafög eins zu eins angrechnet wird, oder nur teilweise?

Nur der Zuschussanteil, nicht der Darlehensanteil.

Was zählt alles zum Arbeitsnehmerpauschalbetrag?

Werbungskostenpauschale: Ausführlich in http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

(ich habe ich das richtig verstanden Einkommenshöchstgrenze
7680 und Arbeitsnehmerpauschalbetrag 920= 8600 Euro darf man
nicht überschreiten

Die 920 gelten nur, wenn man das ganze Jahr Anspruch auf KG hatte und wenn es mehr als ein Minijob war.

Gruß JoKu