Kindergeld und Einkommensgrenze bei 400€ Job

Hallöle :smile:

In aller Kürze mal meinen „Hintergrund“:

Ich bin 19 Jahre, habe letztes Jahr mein Abitur gemacht, konnte allerdings aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes kein Studium beginnen und möchte das zum WS 2011 nachholen.

Kindergeldberechtigt bin ich zurzeit nur etappenweise, da ich für mein kommendes Studium Praktika ableiste.

Jetzt möchte ich mir bis zum Studium einen 400€ Job o.Ä. suchen, um den ganzen Papierkrieg endlich langfristig zu beenden und etwas Geld wegzusparen.

Allerdings bekomme ich von meinem Vater relativ viel Unterhalt, was ja über 18 als „Einkommen“ gezählt wird laut Kindergeldkasse, sodass meine Einkommensgrenze für den 400€ Job auf gut 4000/4500 € geschrumpft ist.

Rechnerisch werd ich da drüberkommen (??), allerdings meinte man bei der KGK am Telefon, dass das dann „anteilig angerechnet“ wird. An anderer Stelle lese und höre ich jetzt aber, dass das Kindergeld in dem Fall ganz entfällt.

Und bevor ich da jetzt was zurückzahlen (???) muss, was ich am Jahresende nicht habe, würde ich gerne mal nachfragen, was denn jetzt genau gilt für diese Einkommensgrenze.
Denn wenn ich 5x bei der KGK anrufe, habe ich am Schluss 7 Meinungen zu dem Thema…

Noch eine Info, ich bin schon selbst gesetzlich versichert und nicht in der Familie, da meine Mum Hausfrau ist und neu geheiratet hat. Mein leiblicher Vater ist privatversichert, da fall ich also auch nicht rein. Das zahl ich also auch schon selbst… (weiß nicht, ob man das dann vom Einkommen abziehen darf?)

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte ^^"

Liebe Grüße,
Jaqueline

Hallo aus Hamburg,

ähnliche Anfragen erreichen mich fast täglich.

Wie du schon erwähnt hast, sind die Auskünfte der Kindergeldkassen oft falsch oder zumindest unzureichend. Deshalb stelle bitte den Antrag erst nach sorgfältiger Prüfung aller Voraussetzungen, denn es könnte sich auch lohnen, den Antrag erst nach einer Zeit der eigenen Erwerbstätigkeit zu stellen.

Damit nicht alle Texte an dieser Stelle erneut eingegeben werden müssen, rate ich dir zunächst den Besuch von „klicktipps“ und „bafoeg-aktuell“. Dort findest du sehr wertvolle Hinweise.

Wenn du dann noch Fragen hast, melde dich gern wieder.

Bitte beachte, dass du hier im Forum meistens nur gut gemeinte) Meinungen von Interessierten bekommst; verbindliche Rechtsauskünfte darf man nicht erwarten.

Viel Glück!

Steve-HH

Hallo Steve-HH,

danke für die schnelle Antwort!

Ja, es ist frustrierend, wenn man das macht, was die KGK einem sagt, alle möglichen Nachweise schickt und am Schluss heißt es, man hätte das postwendend weggeschmissen, weil das „nicht reicht“.

Danke für die Linktipps, da werd ich mich mal durchnudeln ^^

Dass die Auskünfte hier nicht verbindlich sind, war mir klar, aber wenn man schon von den Ämtern falsch informiert wird…^^"

Kann ich eigentlich auch zu einem Amt gehen und mich da persönlich beraten lassen, von jemandem, der sich auskennt? ^^" Wer ist dafür zuständig, Arbeitsamt?

Liebe Grüße,
Jaqueline