Hallöle
In aller Kürze mal meinen „Hintergrund“:
Ich bin 19 Jahre, habe letztes Jahr mein Abitur gemacht, konnte allerdings aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes kein Studium beginnen und möchte das zum WS 2011 nachholen.
Kindergeldberechtigt bin ich zurzeit nur etappenweise, da ich für mein kommendes Studium Praktika ableiste.
Jetzt möchte ich mir bis zum Studium einen 400€ Job o.Ä. suchen, um den ganzen Papierkrieg endlich langfristig zu beenden und etwas Geld wegzusparen.
Allerdings bekomme ich von meinem Vater relativ viel Unterhalt, was ja über 18 als „Einkommen“ gezählt wird laut Kindergeldkasse, sodass meine Einkommensgrenze für den 400€ Job auf gut 4000/4500 € geschrumpft ist.
Rechnerisch werd ich da drüberkommen (??), allerdings meinte man bei der KGK am Telefon, dass das dann „anteilig angerechnet“ wird. An anderer Stelle lese und höre ich jetzt aber, dass das Kindergeld in dem Fall ganz entfällt.
Und bevor ich da jetzt was zurückzahlen (???) muss, was ich am Jahresende nicht habe, würde ich gerne mal nachfragen, was denn jetzt genau gilt für diese Einkommensgrenze.
Denn wenn ich 5x bei der KGK anrufe, habe ich am Schluss 7 Meinungen zu dem Thema…
Noch eine Info, ich bin schon selbst gesetzlich versichert und nicht in der Familie, da meine Mum Hausfrau ist und neu geheiratet hat. Mein leiblicher Vater ist privatversichert, da fall ich also auch nicht rein. Das zahl ich also auch schon selbst… (weiß nicht, ob man das dann vom Einkommen abziehen darf?)
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte ^^"
Liebe Grüße,
Jaqueline