Kindergeld und Einnahmen GbR

Guten Tag,

stellen wir uns vor, dass zwei Kinder über 18 eine GbR haben und ihre Eltern noch Kindergeld beziehen. Für das Kindergeld müssen alle Einkünfte des Kindes angegeben werden. Zählt da auch der Gewinn rein, den die GbR macht?

Für die Steuer wird ja am Jahresende so getan als sei der Gewinn beim Gesellschafter selbst angefallen. Muss man das auch für das Kindergeld? Also quasi den Gewinn der Gesellschaft entsprechend der Gesellschaftsanteile auf die Gesellschafter
umlegen?

Ich sollte dazu noch sagen, dass das gesamte Geld der GbR auf deren Konto bleibt und nicht an die Gesellschafter ausgezahlt wird.

Viele Grüße und vielen Dank!!

der Gewinnanteil, der auch steuerlich zugerechnet wird, muss beim Kindergeld bzw. in der Anlage KIND der Eltern angegeben werden! Ob das Geld in der Firma bleibt oder nicht, ist egal!

E.

Hallo E.

Danke schon einmal für die Antwort! Aber wie soll das möglich sein? Wenn z.B. jetzt für 2009 die Angaben für das Kindergeld gemacht werden müssen, dann steht doch noch gar nicht fest wie hoch der Gewinn der GbR sein wird. Dieses wird doch erst per Steuerbescheid im nächsten Jahr festgestellt. Liegt die Einnahme also erst in dem Jahr vor, wenn auch der Steuerbescheid für die GbR bzw. den einzelnen Gesellschafter ausgestellt wurde?

Gruß
karl

Dann muss man eben schätzen, und wenn man sich verschätzt hat ggf das KiGe zurück zahlen

Wenn die Buchführung (z. B. mit einer Einnahmen-Überschussrechnung EÜR oder wie auch immer) ordentlich und zeitnah läuft, ist spätestens am 10. Januar klar, wieviel Gewinn oder Verlust im vergangenen Jahr erwirtschaftet wurde und wieviel davon auf die Beteiligten (50 : 50 oder wie auch immer) entfällt.

Wenn z.B. jetzt für 2009 die Angaben für das Kindergeld gemacht werden müssen,
dann steht doch noch gar nicht fest wie hoch der Gewinn der GbR sein wird.

Wenn die Familienkasse das jetzt schon wissen will, kann man ihr (bei ordentlicher und zeitnaher Buchhaltung) den Gewinn bis heute ermitteln und den Rest möglichst realistisch schätzen.
Ansonsten bzw. dazu: Kleines Briefchen an die Familienkasse, in dem man erläutert, dass der Gewinn halt erst Mitte Januar fest steht.

Dieses wird doch erst per Steuerbescheid im nächsten Jahr festgestellt.

nein. Nicht der Steuerbescheid, sondern die Buchhaltung stellt den Gewinn fest.
Der wird dann (bis Mai) in die Steuererklärung eingetragen, und dann kommt irgendwann der Steuerbescheid.

Liegt die Einnahme also erst in dem Jahr vor, wenn auch der
Steuerbescheid für die GbR bzw. den einzelnen Gesellschafter

ausgestellt wurde?
Die Einnahmen werden im Steuerjahr vereinnahmt.
Der Gewinn ist Anfang Januar ermittelt; siehe oben

Gruß JK