Kindergeld und halbwaisenrente ertragsanteil

Hallo, meine Frage, darf eine Halbwaisenrente bei der Einkommensberechnung für das Kindergeld berücksichtigt werden ? Hab mal irgendwo was gelesen, dass nur der Ertragsanteil berücksichtigt werden darf ? Was bedeutet das und wie wird das berechnet ? Soll jetzt für meine Tochter 2700 zurückzahlen, ist sowas von ungerecht, hab immer alles eingereicht, was verlangt wurde. Meine Tochter ist nach dem 18. Lebensjahr in Ausbildung gewesen. Und werden Kinder bestraft, die ein Elternteil verloren haben und deswegen Rente beziehen, wofür ja einbezahlt wurde ? Ich versteh das nicht …

hallo Marina,
ungerecht empfinde ich das auch … ich kann dir leider nicht sagen, ob es richtig ist, dass das Geld zurückgezahlt werden soll.
Aber Du bist Deiner Mitteilungspflicht nachgekommen, und genau deshalb solltest du zum Amtsgericht gehen ( mit den Unterlagen) > zum Rechtspfleger… Dort bekommst Du ohne Gebühr einen Beratungshilfeschein für einen Rechtsanwalt … möglich ist es , dass Du später in der Kanzlei einmalig 10 Euro zahlst, aber was bedeuten 10 Euro im Verhältnis zu 2700 ?..
Ich war in einer ähnlichen Situation und sollte an den Landkreis 2600 Euro zurückzahlen, alles war wir bei Dir … Der Anwalt hat sich gekümmert, und ich brauche das Geld nicht zurückzahlen… Also, zum Anwalt - der wird Dir zu Deinem Recht verhelfen … Viel Erfolg wünscht Andrea

Ok, ich danke Dir für die Info und werde zum Anwalt gehen.