Der Freund meiner Tochter lebt bei seinem Vater und der bekommt Hartz 4 . Kann daß sein das daß Kindergeld und die Halbweisenrente mit Hartz 4 nicht bekommt . Der Sohn sieht nix davon .
doch das Kind bekommt Halbweisenrente und Kindergeld wird aber bei Hartz Iv angerechnet und da kann es sein das das Kind kein Hartz erhält, kommt drauf an wie hoch die Halbweisenrente ist
Guten Tag,
bei Hartz IV zählt immer das Geld, das zur Verfügung steht.
Ansonsten wird alles, was „zufließt“, auch angerechnet - wenige Dinge ausgenommen.
Ob eine Halbwaisenrente dazuzählt, kann nur ein/e Anwält/in beantworten.
Ihr Sohn geht zum Amtsgericht, bekommt für 10 Euro einen Beratungsschein und geht damit zum Anwalt.
Viele Grüße
strandperle02
zunächst müsste ich wissen, wie alt der sohn ist . kindergeld steht ausschliesslich den eltern zu, diese müssen ja damit kosten wie essen, kleidung etc. ausgeben. wenn der sohn noch beim vater lebt, dann bekommt der sohn das geld auch nicht. es steht ihm erst zu, wenn er in einer eigenen wohnung lebt und noch kindergeldanspruch besteht.dann muss der sohn bei der familienkasse einen antrag stellen, dass das keld direkt bei ihm aufs konto überwiesen werden soll. das prüft dann das amt . wie es bei der waisenrente ist, weiss ich leider nicht. lg.
Es tut mir leid, ich habe den Inhalt Ihrer Frage nicht verstanden. Was möchten Sie wissen?
Geht es darum, ob Kindergeld und Halbwaisenrente mit Hartz IV verrechnet wird oder wollen Sie wissen, was der Freund Ihrer Tochter machen kann, wenn sein Vater Kindergeld und Halbwaisenrente für sich selbst verbraucht?
Hallo,
diese Fragestellung ist nicht nachvollziehbar. Das kann wohl nur ein Fachanwalt für Sozialrecht klären.
Gruß USKO
Hallo.
M. E. kann das durchaus sein, denn bei H4 wird Kindergeld und alle evt. Einkommen (Unterhalt u.so) abgezogen. Betreungsgeld wird es f. H4 auch nicht geben.
Ich würde die Frage mal in folg. Forum stellen, weil da Experten sitzen, die sich echt gut auskennen.
LG Paco
hallo,
kindergeld und halbwaisenrente werden dem Haushaltsvorstand als einkommen angerechnet. solange der sohn oder tochter noch keine 18 jahre alt ist.
lg deern50
@elmars,
Vater und Sohn sind eine Bedarfsgemeinschaft.
Dadurch werden alle Einkommen zusammen gelegt und mit dem Hartz IV Satz verrechnet.
Es ist unerheblich wem das Einkommen gehört.
Würde der Sohn alleine leben, dann würde das Kindergeld und die Halbweisenrente mit seinem Hartz IV Satz verrechnet werden.
mfg falkoo
Hi,
Kindergeld und Halbwaisenrente wird 1:1 auf Hartz IV angerechnet. Wenn also der Vater Hartz IV beantragt hat wird das Kindergeld und die Rente als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gerechnet und der Sohn „sieht nix davon“.
Gruß
R.
Hallo elmars,
die Berechnungen für die Leistung mal genau durchgehen. Kindergeld und Halbweisenrente zählen als Einkommen und werden angerechnet. Übersteigen KG und Hwr den Regelsatz, zählt der Freund zwar zur Bedarfsgemeinschaft, aber bekommt selbst keine Leistungen vom Amt.
Gruß Caro
Hallo Elmars,
leider ist es so, dass bei Hartz IV alle Einkommen angerechnet werden.
Als Vater und Sohn bilden die beiden eine Bedarfsgemeinschaft, die nur zusammen berechnet wird.
Natürlich hat der Sohn (nicht die Eltern) Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente. Dieses Einkommen wird aber zunächst auf seinen Bedarf angerechnet. Es ist also nicht zur freien Verfügung des Kindes gedacht, sondern um die Lebenshaltungskosten zu verringern und wird daher den Eltern zur Verfügung gestellt.
Überschreitet dieses Einkommen (Kindergeld und Halbwaisenrente) seinen eigenen Bedarf, wird der Überhang auf den Bedarf der restlichen Gemeinschaft übertragen, sodass es theoretisch sein kann, dass der Sohn den Vater mit der Halbwaisenrente unterstützen muss.
Ich persönlich denke hier, dass diese Vorgehensweise seitens des Gesetzgebers nicht in Ordnung ist. Es wird Zeit, dass diese sinnentstellenden Gesetze und Bestimmungen abgeschafft werden und endlich das bedingungslose Grundeinkommen eingeführt wird. Aber bis es soweit ist gelten eben diese Bestimmungen.
Sorry.
Kommt jetzt aber nicht auf die Idee, dass der Sohn einfach auszieht. Das könnte erhebliche Nachteile mit sich bringen, da junge Erwachsene bis zum 25ten Lebensjahr bei den Eltern wohnen müssen und nur unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Hausstand gründen können, ohne dass HartzIV gestrichen wird. Hierzu gegebenenfalls Rat holen bei einem örtlichen Arbeitslosenzentrum, dem SKM oder anderen (googeln mit Ortsangabe).
Ich hoffe ich konnte helfen. Natürlich sind meine Hinweise auch nur als solche zu verstehen, da ich keine rechtlich verbindliche Aussagen machen kann und darf.
LG
Franz57
Hallo,
da der Freund ihrer Tochter bei seinem Vater lebt, bilden die beiden eine Bedarfsgemeinschaft bei der jeder Cent an Einkommen angerechnet wird.
Dazu zählt auch das Kindergeld und die Rente.
Der Freund sieht nix davon, da das vom Gesamtanspruch abgezogen wird, bzw. verrechnet wird und somit weniger Hartz 4 ausgezahlt wird.
Gruß
Franjo
Es tut mir leid, da kenne ich mich garnicht aus, aber ich empfehle dem jungen Mann, wenn er „nichts davon sieht“ und auch ein Gespräch mit seinem Vater nihts bringt, den zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu kontakten. Wenn er seinen Vater „nicht bloß stellen“ möchte, sollte er sich einfach eine Information dazu einholen.Dort muss Auskunft gegeben werden!
Hallo,
Kindergeld und Halbwaisenrente werden als Einkommen auf den Hartz IV-Anspruch des Sohnes angerechnet und vermindern somit den Hartz IV-Leistunganspruch (§ 11 SGB II- vorrangige Leistungen). Jedoch bekommt der Vater das Kindergeld von der Familienkasse trotzdem überwiesen, da er der Anspruchsberechtigte ist. Das Kindergeld kann er aber an seinen Sohn abtreten./überleiten lassen. Hierzu muss der Vater allerdings sein Einverständnis bei der Familienkasse erklären. Die Halbwaisenrente wird über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Anspruchsberechtiger hier ist der Sohn. Der grundlegende Zeitraum des Bezuges der Halbwaisenrente und auch Kindergeld reicht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn nachgewiesen werden kann, dass sich das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung befindet, kann ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine schulische oder berufliche Ausbildung handelt. Die Halbwaisenrente wird auch für die Dauer eines freiwilligen ökologischen oder freiwilligen sozialen Jahres weiter gezahlt. Der längstmögliche Zeitraum für den Bezug von Halbwaisenrente endet mit der Vollendung des 27. Lebensjahres. Der längstmögliche Zeitraum für den Bezug von Kindergeld endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres bei nachgewiesenem Studium
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
VG
flottebiene
hallo,
ja das ist leider so. je einnahme innerhalb einer bedarfsgemeinschaft zählt als einkommen und wird vom hartzIV regelsatz abgezogen. der jugendliche kann ab dem 18. lebensjahr allerdings auch selbst einen hartz IV-antrag stellen und bekommt dann alle leistungen auf sein konto. allerdings wird das immer mit den leistungen des vaters verrechnet, solange auch der hartz IV - bezieher ist.
ich bitte sie in dieser sache noch andere zu befragen, wenn meine auskunft nicht ausreichend ist.
Hallo,
solange der junge Mann unter 25 ist und beim Vater wohnt, befinden sich die Beiden in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft und wohnen und wirtschaften gemeinsam.
Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft hat einen Bedarf, der sich aus dem Regelbetrag und dem Mietanteil mit Heizung (bei zwei Personen jeweils die Hälfte) zusammensetzt. Auf den jeweiligen Bedarf wird das Einkommen angerechnet.
Der Regelbetrag des jungen Mannes beträgt 291 € plus Miete z.B. 209 € = 500 € minus z.B. 350 € Halbwaisenrente = 150 € minus Kindergeld (bereinigt um eine Pauschale von 30 €) also 154,00 € = Rest 4,00 € Mehrbetrag. Der Mehrbetrag des Kindergeldes wird bei ausreichendem eigenem Einkommen des Kindes als Einkommen der Eltern angerechnet.
Bis auf die 30 € wird das Einkommen für den Lebensunterhalt und Miete eingesetzt.
mfg
Es wied leider fast alles angerechnet