Kindergeld und Lohnsteuer

Hallo zusammen,

ich mache zur Zeit einen Ferienjob und habe dazu ein paar Fragen:

1.) Wieviel darf ich im Jahr verdienen, damit ich noch Kindergeld bekomme?

2.) Wieviel darf ich im Jahr verdienen, damit ich nach einem Jahr vom Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer wieder zurück bekomme?

Habt ihr vielleicht einen Link zu dem Gesetz?

Viele Grüße,
Oliver Pauser

hi oli,

1.) Wieviel darf ich im Jahr verdienen, damit ich noch
Kindergeld bekomme?

hier heisst es, die einkünfte UND bezüge zusammen duerfen 7188 euro p.a. nicht übersteigen.

reisse mal kurz an, was du sonst noch für einkünfte hast (oder bezüge - bafög, wohngeld, sonstige sozialleistungen).

hast du nur den arbeitslohn, kannst du bis zu 7188 + 1044 euro (für den werbungskostenpauschbetrag) verdienen. kommen noch bezüge hinzu oder andere einkünfte entsprechend weniger. das ganze versteckt sich dann im § 32 Abs. 4 EStG…

ANNAHME: du hast das 18. Lj. vollendet!

2.) Wieviel darf ich im Jahr verdienen, damit ich nach einem
Jahr vom Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer wieder zurück
bekomme?

hier muss dein zu versteuerndes einkommen unter den 7188 euro liegen.

also wieder arbeitslohn (brutto) minus werbungskosten (ggf. pauschale 1044), minus sonderausgaben (pauschale 36 euro) minus vorsorgeaufwendungen (sehr unterschiedliche höhe, zw. fast null und 5000 euro für ledige). hierzu bräuchte man mehr angaben zu deinen versicherungen und deinem sozialversicherungsstatus.

das einkommensteuergesetz findest du unter: http://www.steuernetz.de/gesetze/

mehr angaben, mehr infos …

gruss vom

showbee

1.) Wieviel darf ich im Jahr verdienen, damit ich noch
Kindergeld bekomme?

hier heisst es, die einkünfte UND bezüge zusammen duerfen 7188
euro p.a. nicht übersteigen.

reisse mal kurz an, was du sonst noch für einkünfte hast (oder
bezüge - bafög, wohngeld, sonstige sozialleistungen).

hast du nur den arbeitslohn, kannst du bis zu 7188 + 1044 euro
(für den werbungskostenpauschbetrag) verdienen. kommen noch
bezüge hinzu oder andere einkünfte entsprechend weniger. das
ganze versteckt sich dann im § 32 Abs. 4 EStG…

ANNAHME: du hast das 18. Lj. vollendet!

Also außer meinem Arbeitslohn habe ich noch Zinseinkünfte in Höhe von ca. 3000 EUR / Jahr, sonst nichts.

Das 18. Lj habe ich vollendet…ab Oktober beginnt das Studium

2.) Wieviel darf ich im Jahr verdienen, damit ich nach einem
Jahr vom Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer wieder zurück
bekomme?

hier muss dein zu versteuerndes einkommen unter den 7188 euro
liegen.

also wieder arbeitslohn (brutto) minus werbungskosten (ggf.
pauschale 1044), minus sonderausgaben (pauschale 36 euro)
minus vorsorgeaufwendungen (sehr unterschiedliche höhe, zw.
fast null und 5000 euro für ledige). hierzu bräuchte man mehr
angaben zu deinen versicherungen und deinem
sozialversicherungsstatus.

Kann ich das Geld, das ich für Sprit ausgebe, zu den Werbungskosten rechnen?
Versichert bin ich privat und meinen sozielversicherungsstatus kenne ich nicht, habe erst vor 3 wochen meinen sozialversicherungsausweis bekommen.

Zählt zu den 7188 EUR auch der Verdienst von der Bundeswehr als GWDLer?

Viele Grüße und VIELEN DANK für deine Hilfe!

Olli

rehi,

Also außer meinem Arbeitslohn habe ich noch Zinseinkünfte in
Höhe von ca. 3000 EUR / Jahr, sonst nichts.

also mit dem bafög war es dann wohl … wenn du 3.000 euro zinsen hast, hast du selbst bei girokontenverzinsung MEHR vermögen als zulässig.

hast sagen wir einmal bei 4% verzinsung also 75.000 euro vermögen. davon mit abschlag von 10% sind über 4 jahre 1400 euro monatlich die du „vernichten“ kannst.

für das kindergeld hast du also als bruttoarbeitslohn frei:
(annahme werbungskosten = pauschbetrag)

5462 bruttolohn (für 12 monate) ggf. 12tel kürzung
1044 werbungskosten
= 4418

3000 zinsen
51 werbungskosten
1550 sparerfrei
= 1399

einkünfte = 5817

1550 sparefreibetrag
180 kostenpauschale
= 1370 bezüge

einkünfte + bezüge = 7187 euro, also einer drunter…

wehrsold des GWDL ist steuerfrei. werbungskosten sind nicht spritkosten sondern entfernungspauschale für fahrten zw. wohnung und arbeit (also 36ct für die ersten 10km und 40ct für den rest der entfernung…)

gruss vom

showbee

p.s. & offtopic: persönlich finde ich es sozial bedenklich einen bafögzuschuss anzustreben, wenn man genug geld auf der hohen kante hat. da sag ich gute nacht deutschland …

vielen dank für deine antwort…

ich strebe kein BAFÖG an, das würde eh nichts werden.

mir geht es nur darum, wieviel ich jetzt verdienen darf, damit ich keine Lohnsteuer bezahlen muss, und ob ich noch Kindergeld bekomme.

Viele Grüße,
Olli

rehi,

also, dann machen wir die berechnung etwas anders :wink:

einnahmen aus zinsen 3000
sparerfreibetrag 1550
werbungskostenp 51
verbleiben 1399 euro einkünfte (steuerpflichtige!)

bruttoarbeitslohn 8500
werbungskosten 1044
verbleibende einkünfte 7456

gesamtbetrag der einkünfte 8855

berechnung der vorsorgepauschale

20% vom bruttolohn = 1700
abegrundet auf 1692 euro (bei höhren bruttolöhnen wirds schwieriger … nachzulesen im § 10c EStG!)

sonderausgabenpauschale 36 euro

macht zu verst. einkommen 7127 euro, also knapp unter 7144 euro.

bei den vorsorgeaufwendungen ist noch viel möglich. du hast ggf. noch eigene versicherungen (leben, unfall, kranken, pflege, haftpfl. (auch für pkw)…), dann kann man mehr als nur die 1692 euro ansetzen… demzufolge erhöht sich das max. brutto um bei steuer null zu bleiben!

soweit nun klar, oder?

gruss vom

showbee

Habe ich einigermaßen verstanden, vielen Dank!!

Eine letzte Frage bzw. eigentlich zwei habe ich noch:

Angenommen ich verdienen etwas mehr als unterhalb dem Steuerfreibetrag ist, muss ich dann das komplette versteuern oder nur das was „drüber“ ist?

Wie hoch ist die Steuer bei mir ca. (Steuerklasse 1)

Viele Grüße,
Oliver

hi,

da du ja somit dein „zu versteuerndes einkommen“ so in etwa weisst, versuche dich doch am steuerrechner des BMF unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/fach/steuerber…

bei zu versteuerndem einkommen von 8000 euro zahlst du z.b. 160 euro steuern …

gruss vom

showbee