nehmen wir mal an, Mister X bezieht Meister-BAföG in einer Vollzeitmaßnahme und hat bis auf Kindergeld kein weiteres Einkommen.
Frau Z ist Arbeitnehmerin; ihr Monatseinkommen beträgt ca. 1.600,– € brutto/Monat (ca. 21.000,– € brutto im Jahr).
Mister X und Frau Z haben vor zu heiraten.
Wie wirkt sich die Eheschließung auf das Meister-BAföG aus?
Wird das BAföG erhöht, oder wird es weniger?
Wie wirkt sich die Heirat auf das Kindergeld aus?
grundsätzlich gilt, dass nach Heirat anstelle der Eltern der Ehepartner unterhaltspflichtig wird und dessen Einkommen sowohl beim BAföG als auch beim Kindergeld (mit-)berücksichtigt wird.
Zu Einkommensanrechnung vielleicht: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkomme…
Ich weiß nicht, ob der Einkommensfreibetrag von 960€ noch gilt.
Sieht aber eher schlecht aus - aber als Ausgleich gibt’s ja noch das Ehegattensplitting.
Ich habe mich mal durch die verlinkten Seiten geklickt…
Auf den seiten steht, dass das Einkommen von Frau Z aus dem vorletzten Jahr berechnet wird.
Da sich Frau Z in diesem Fallbeispiel noch in der Berufsausbildung befand, kann dies wohl nicht besser laufen, da ja kein steuerpflichtiges Einkommen zustande gekommen ist; das würde dann ja bedeuten, Mister X würde mehr BAföG bekommen, da er verheiratet wäre und der Grundbetrag sich erhöht…
Ist das so richtig verstanden?
Wie ist das mit dem Kindergeld von Mister X?
Entfällt das, sobald Mister X verheiratet ist, oder gibt es eine Chance, Kindergeld trotz einer Eheschließung zu beziehen?
Wie ist das mit dem Kindergeld von Mister X?
Entfällt das, sobald Mister X verheiratet ist, oder gibt es
eine Chance, Kindergeld trotz einer Eheschließung zu beziehen?
bei ausreichendem Einkommen des Ehepartners sollte das Kindergeld eigentlich wegfallen.
Ich habe darüber bisher nur gefunden, dass das Existenzminimum zu beachten ist und dieses nicht gefährdet werden darf; jedoch weiß ich nicht, ob das Existenzminimum für Kinder (da noch Kindergeld-berechtigt) oder das Existenzminimum für Erwachsene (da verheiratet) berechnet wird.