Kindergeld und Praktikum

Hallo „Ihr“, :smile:

habe in 2001 ein Pflichtpraktikum gemacht und dadurch zuviel verdient,so daß man mir das kindergeld streichen will.

Der „Freibetrag“ liegt ja bei 14040 DM,den ich durch meine Praktikantentätigkeit überschreite.
Werbungskosten keine Chance :wink:

Werden die Einkünfte des Praktikums wirklich mit in die Rechung einbezogen ?

Vielen Dank schon mal !

:wink:

Hallo Christian,

so viel ich weiß: JA! Sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit…

Schau mal weiter unten, da habe ich was gepostet zu KG, da ist auch ein Link zu den vollständigen Ansprüchen etc.

Viele Grüße
Jana

Hallo, Christian,

eigene Einkünfte und Bezüge sind anzurechnen. Die Einkünfte aus dem pratikum sind in jedem Fall zu berücksichtigen.

Der „Freibetrag“ liegt ja bei 14040 DM,den ich durch meine
Praktikantentätigkeit überschreite.
Werbungskosten keine Chance :wink:

Hast du an den Werbungskosten - Pauschbetrag in Höhe von
DM 2.000,00 gedacht. Der kann vom Bruttoarbeitslohn abgezogen werden!

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke schon mal.

Ja,die Werbungskostenpauschale ist verrechnet.
Bin immer noch ein wenig drüber.
Zudem kann ich ja als Student in dem Sinne keine Werbungskosten absetzen,das nennt sich dann Ausbildungskosten.
Aber wie kann ich denn zum Beispiel das Fahrtgeld zur Arbeitstätte geltend machen (immerhin 25km täglich) ?

Gruß christian

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Hallo, Christian,

Aber wie kann ich denn zum Beispiel das Fahrtgeld zur
Arbeitstätte geltend machen (immerhin 25km täglich) ?

Das wären gleichwohl wieder Werbungskosten. Ich denke, mit den üblichen in § 9 EStG (Einkommensteuergesetz; ich muß ausschreiben sonst schimpft JuKi wieder) angegebenen Sätzen.
0,70 DM für die ersten 10 Kilometer und 0,80 DM für jeden weiteren Kilometer.

Gruß
Wolfgang

Hallo Christian

danke schon mal.

Ja,die Werbungskostenpauschale ist verrechnet.
Bin immer noch ein wenig drüber.
Zudem kann ich ja als Student in dem Sinne keine
Werbungskosten absetzen,das nennt sich dann Ausbildungskosten.
Aber wie kann ich denn zum Beispiel das Fahrtgeld zur
Arbeitstätte geltend machen (immerhin 25km täglich) ?

also, da Du steuerlich gesehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast (unbestritten, nehme ich mal an?) kannst Du auch eine WErbungskostenpauschale in oben genannter Höhe ansetzen.

als Fahrtkosten kannst Du für die ersten 10 km 70 Pf (! nicht Cent!) ansezten, für den Rest 80 Pf. aber immer nur einfache Strecke, dh also, wenn Dein Arbeitsort 25 km entfernt ist, dann (10x0,70 + 15x0,80=) 19 DM pro Tag. (nicht etwa 50 km!)

ABER: diese kannst Du erst dann geltend machen, wenn Du über die WErbungskostenpauschale drüber bist. sagen wir mal, Dein Praktikum dauerte 6 Monate. das wäre pro Monate etwa 20 Arbeitstage, Du hast also Werbungskosten von 2280 DM und bist damit drüber und kannst die ansetzen.
wenn Du nur 3 Monate gearbeitet hast, kommst Du nicht drüber und Dir bleiben nur die 2000 DM Pauschale.

aber vielleicht hattest DU ja noch andere Kosten? irgendwelche Fachbücher, hast DU Dir ein Laptop zugelegt, was Du dafür gebraucht hast? ein bißchen was, kann man vielleicht noch finden. wieviel bist Du denn drüber?

Gruß
Queedin

Hallo nochmals,

das Problem hat sich heute zu meinen gunsten geklärt :smile:
Mein Rechner,die Fachbücher usw wurden anerkannt,ich mußte aber von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung einholen,in der steht,das die AUSBILDUNG bei der Tätigkeit im Vordergrund steht.
Wer hätte das bei dem Praktikantengehalt gedacht *g*

Danke schön !!!

Gruß Christian

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