Hallo Christian
danke schon mal.
Ja,die Werbungskostenpauschale ist verrechnet.
Bin immer noch ein wenig drüber.
Zudem kann ich ja als Student in dem Sinne keine
Werbungskosten absetzen,das nennt sich dann Ausbildungskosten.
Aber wie kann ich denn zum Beispiel das Fahrtgeld zur
Arbeitstätte geltend machen (immerhin 25km täglich) ?
also, da Du steuerlich gesehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast (unbestritten, nehme ich mal an?) kannst Du auch eine WErbungskostenpauschale in oben genannter Höhe ansetzen.
als Fahrtkosten kannst Du für die ersten 10 km 70 Pf (! nicht Cent!) ansezten, für den Rest 80 Pf. aber immer nur einfache Strecke, dh also, wenn Dein Arbeitsort 25 km entfernt ist, dann (10x0,70 + 15x0,80=) 19 DM pro Tag. (nicht etwa 50 km!)
ABER: diese kannst Du erst dann geltend machen, wenn Du über die WErbungskostenpauschale drüber bist. sagen wir mal, Dein Praktikum dauerte 6 Monate. das wäre pro Monate etwa 20 Arbeitstage, Du hast also Werbungskosten von 2280 DM und bist damit drüber und kannst die ansetzen.
wenn Du nur 3 Monate gearbeitet hast, kommst Du nicht drüber und Dir bleiben nur die 2000 DM Pauschale.
aber vielleicht hattest DU ja noch andere Kosten? irgendwelche Fachbücher, hast DU Dir ein Laptop zugelegt, was Du dafür gebraucht hast? ein bißchen was, kann man vielleicht noch finden. wieviel bist Du denn drüber?
Gruß
Queedin