Hallo,
meine Fragen:
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wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind (über 18 in der Ausbildung) eine Rente aus der gesetzlichen UNFALLversicherung (also von der Berufsgenossenschaft) bezieht (Vater ist auf der Arbeitsstätte verstorben).
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Die Rente beträgt monatlich ca. 850 Euro. Würde es voll angerechnet?
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Wie kann man berechnen, was angerechnet wird (bzgl. Ertragsanteil etc.)?
Danke und LG
billitis