Mann und Frau leben zusammen im gemeinsamen Haus, sind nicht verheiratet
Kind, 2 Jahre
Sie bekommt das Kindergeld (überweist es aufs gemeinsame Konto)
Sein Einkommen ca. 36.000 € brutto/Jahr, Beamter
Ihr Einkommen ca. 125.000 € brutto/Jahr, selbstständig
Hat es irgendwelche steuerlichen Einflüsse auf sie, wenn sie den Kindergeldbezug an ihn abgibt, d.h., wenn er das Kindergeld beziehen würde?
Ja, genau darum geht es ja. Die selbstständig arbeitende Frau bezieht das Kindergeld, ist aber aufgrund ihrer Selbstständigkeit nicht berechtigt zu riestern. Der Kindergeldzuschlag von 300 € würde verfallen, da der Mann das Kindergeld ja nicht bezieht und in der Tat nur derjenige den Zuschlag bekommt, der auch das Kindergeld bezieht.
Die selbstständig arbeitende Frau
bezieht das Kindergeld, ist aber aufgrund ihrer
Selbstständigkeit nicht berechtigt zu riestern.
Zumindest nicht „unmittelbar“
Der
Kindergeldzuschlag von 300 € würde verfallen, da der Mann das
Kindergeld ja nicht bezieht und in der Tat nur derjenige den
Zuschlag bekommt, der auch das Kindergeld bezieht.
Habe noch mal nach gelesen und genauer darüber nachgedacht:
Wer das Kindergeld bekommt, ist egal.
Hat bei einem mir sehr gut bekannten Ehepaar jahrelang funktioniert. Er: Als Angestellter tätig und Kindergeldempfänger. Sie Hausfrau und sie bekam den Kinderzuschlag bei Riester.