Kindergeld und Steuervorteile

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe da mal eine Frage zum Kindergeld.

Mann und Frau leben zusammen im gemeinsamen Haus, sind nicht verheiratet
Kind, 2 Jahre
Sie bekommt das Kindergeld (überweist es aufs gemeinsame Konto)
Sein Einkommen ca. 36.000 € brutto/Jahr, Beamter
Ihr Einkommen ca. 125.000 € brutto/Jahr, selbstständig

Hat es irgendwelche steuerlichen Einflüsse auf sie, wenn sie den Kindergeldbezug an ihn abgibt, d.h., wenn er das Kindergeld beziehen würde?

Gruß
Carmen

nein, das ist egal!

Lia

Steuerlich macht es keinen Unterschied.

Der Beamte bekommt auch den Ortszuschlag für das Kind - egal, wer das KGeld bekommt.

Aber nur der Kindergeldempfänger bekommt den Kindergeldzuschlag bei den Einzahlungen zu seiner Riester-Rente.

Gruß JK

Aber nur der Kindergeldempfänger bekommt den
Kindergeldzuschlag bei den Einzahlungen zu seiner
Riester-Rente.

Das wäre mir neu - bitte die Quelle dazu mitteilen!

Gruß Merger

Aber nur der Kindergeldempfänger bekommt den
Kindergeldzuschlag bei den Einzahlungen zu seiner
Riester-Rente.

Das wäre mir neu - bitte die Quelle dazu mitteilen!

Ups, ja sorry da war ich über das Ziel raus. *Rötung im oberen Körperbereich*

Gruß JK

Ja, genau darum geht es ja. Die selbstständig arbeitende Frau bezieht das Kindergeld, ist aber aufgrund ihrer Selbstständigkeit nicht berechtigt zu riestern. Der Kindergeldzuschlag von 300 € würde verfallen, da der Mann das Kindergeld ja nicht bezieht und in der Tat nur derjenige den Zuschlag bekommt, der auch das Kindergeld bezieht.

Die selbstständig arbeitende Frau
bezieht das Kindergeld, ist aber aufgrund ihrer
Selbstständigkeit nicht berechtigt zu riestern.

Zumindest nicht „unmittelbar“

Der
Kindergeldzuschlag von 300 € würde verfallen, da der Mann das
Kindergeld ja nicht bezieht und in der Tat nur derjenige den
Zuschlag bekommt, der auch das Kindergeld bezieht.

Habe noch mal nach gelesen und genauer darüber nachgedacht:

Es reicht, wenn ein Ehepartner unmittelbar Riester-berechtigt ist;
der andere ist dann „mittelbar“ berechtigt.
z. B.: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/riester…

Wer das Kindergeld bekommt, ist egal.
Hat bei einem mir sehr gut bekannten Ehepaar jahrelang funktioniert. Er: Als Angestellter tätig und Kindergeldempfänger. Sie Hausfrau und sie bekam den Kinderzuschlag bei Riester.

Das muss aber wohl entsprechend beantragt werden.

Gruß JK