Kindergeld und Trennungsentschädigung

Guten Tag zusammen,

zu meiner sehr spezifischen Frage konnte ich bis dato auch nach Durchschauen des Einkommenssteuergesetzes sowie der Dienstanweisung für die Familienkassen (DA-FamEstG 2009) keine befriedigende Antwort finden.

Ich bin Beamtenanwärter im gehobenen Dienst einer Kommune in NRW (Inspektoranwärter) und fahre während meiner Ausbildung in der Hälfte der Zeit zu einer Fachhochschule.
Für Die Fahrten zur Fachhochschule erhalte von meinem Dienstherren eine Trennungsentschädigung.

Für mich ist es nun aufgrund der Frage, ob meine Eltern für 2010 noch Kindergeld für mich bekommen können wichtig, Folgendes zu wissen:

In welchem Jahr wird die Zahlung der Trennungsentschädigung einkommenssteuerrechtlich berücksichtigt?
Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. In dem Jahr, in dem die Fahrtkosten anfielen, aufgrund derer eine Trennungsentschädigung gewährt wurde.

oder

  1. In dem Jahr, in welchem die Zahlung der Trennungsentschädigung auf meinem Konto tatsächlich zu verzeichnen ist.

In einem Telefonat mit einer Dame vom Finanzamt wurde mir gesagt, dass 2. der Fall ist und der Trennungsentschädigungsbetrag dann von der absetzbaren Kilometerpauschale subtrahiert wird.

Hierzu ein Beispiel:
Angenommen ich fahre dieses Jahr für 3 Monate zur Fachhochschule, stelle den Antrag auf Bewilligung einer Trennungsentschädigung aber erst 2011.
Dieser Antrag wird dann auch in 2011 bewilligt und eine Trennungsentschädigungszahlung in Höhe von 200,00 Euro geht auch 2011 auf meinem Konto ein.

Angenommen ich kann für 2011 dann insgesamt 2000,00 Euro an Fahrtkosten für Wege zur Arbeit von der Steuer absetzen.
Laut meiner Sachbearbeiterin vom Finanzamt würde die für 2011 absetzbare „Pendlerpauschale“ dann 2000,00 - 200,00 Euro betragen.

Das geht gegen mein Rechtsgefühl, da die 200,00 Euro an Trennungsentschädigung, welche hier subtrahiert werden doch eigentlich dem Steuerjahr 2010 zuzurechnen sind und in diesem Jahr dann auch mit der „Pendlerpauschale“ verrechnet werden müssten.

Sehe ich das richtig?

Bei der Familienkasse bin ich bis dato telefonisch leider nicht durchgekommen.

Ich hoffe es gibt hier jemanden der sich das durchliest und mir weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
wirklich definitiv kann ich dir nicht sagen, wie es geht. Nur soviel, dass die Familienkasse die Berechung der Einkünfte des „Kindes“ und die ggf. angegebenen Werbungskosten jeweils für das entsprechende Jahr auf einem extra ausgefüllten Formular berechnet.
Wie das Finanzamt das macht, keine Ahnung… Leider.
Noch ein Tip, bei der Hotline der Familienkasse wirst du keine so spezielle Auskunft erhalten, da dort nur allgemeine Fragen beantwortet werden können.
Ich kann dir nur empfehlen, nach Ablauf des Jahres 2010 einfach einen Antrag auf Kindergeld zu stellen. Allerdings ist es aus der Erfahrung heraus eher selten, dass Beamtenanwärter trotz erhöhter Werbungskosten noch Anspruch auf Kindergeld haben, da ja die ca. 20 % Sozialabgaben wie bei Angestellte etc. nicht abgezogen werden. Meistens sind die Einkünfte dann einfach über der Jahresgrenze von 8004 €.

Alles Gute und Gruß
juliatimlea