Kindergeld und UG Gesellschafter - Auswirkungen?

Hallo,

angenommen eine hypothetische Person bezieht Kindergeld. Diese Person möchte nun Gesellschafter in einer
UG werden. Der Gesellschafter besitzt 50% des Grundkapitals,
sodass er eine Gewinnausschüttung verhindern kann. Werden die
Unternehmensgewinne die die UG erzielt und vollständig thesauriert
beim Kindergeld als Einnahmen angerechnet?

Vielen Dank für eure Antworten!

Grüße Benny

Hallo,

angenommen eine hypothetische Person bezieht Kindergeld.

die eigenen einkünfte spielen bei dem anspruch der eltern auf kindergeld keine rolle

Diese
Person möchte nun Gesellschafter in einer
UG werden. Der Gesellschafter besitzt 50% des Grundkapitals,

seine beteiligung entspricht 50% des stammkapitals

sodass er eine Gewinnausschüttung verhindern kann. Werden die
Unternehmensgewinne die die UG erzielt und vollständig
thesauriert
beim Kindergeld als Einnahmen angerechnet?

nein

gruß inder

Vielen Dank für eure Antworten!

Grüße Benny

Vielen Dank für Deine Antwort.

die eigenen einkünfte spielen bei dem anspruch der eltern auf
kindergeld keine rolle

So wie ich es verstanden habe liegt die Einkommensgrenze bei „volljährigen Kindern“ bei 8004€, sodass die eigenen Einkünfte eine Rolle spielen.

Hallo,

der Bezieher von Kindergeld ist aber nicht das Kind, sondern die Eltern. Und deren Einkommen spielt keine Rolle.

Gruß
Lawrence

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Dann habe ich den Sachverhalt falsch dargestellt. Die Eltern der hypothetisch existierenden Person erhalten Kindergeld.

Werden die
Unternehmensgewinne, die die UG erzielt und vollständig thesauriert,
beim Kindergeld als Einnahmen angerechnet?

Es wurde zwar bereits beantwortet, da der Fragesteller dies jedoch offenbar nicht bemerkt hat, nochmals:

„Nein“

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Vielen Dank für Deine Antwort.

Es wurde zwar bereits beantwortet, da der Fragesteller dies
jedoch offenbar nicht bemerkt hat, nochmals:

„Nein“

Ich habe die Antwort bemerkt, allerdings ist mir aufgefallen, dass der Sachverhalt falsch formuliert war. Nicht die hypothetisch existierende Person bezieht Kindergeld sondern die Eltern dieser Person beziehen Kindergeld.
Wenn die Antwort dann immer noch „Nein“ lautet bitte ich Dich mir das nochmals kurz zu bestätigen.

Grüße Benny

1 Like

Vielen Dank für Deine Antwort.

Es wurde zwar bereits beantwortet, da der Fragesteller dies
jedoch offenbar nicht bemerkt hat, nochmals:

„Nein“

Ich habe die Antwort bemerkt, allerdings ist mir aufgefallen,
dass der Sachverhalt falsch formuliert war. Nicht die
hypothetisch existierende Person bezieht Kindergeld sondern
die Eltern dieser Person beziehen Kindergeld.
Wenn die Antwort dann immer noch „Nein“ lautet bitte ich Dich
mir das nochmals kurz zu bestätigen.

ja… immer noch nein…