Hallo,
angenommen eine hypothetische Person bezieht Kindergeld. Diese Person möchte nun Gesellschafter in einer
UG werden. Der Gesellschafter besitzt 50% des Grundkapitals,
sodass er eine Gewinnausschüttung verhindern kann. Werden die
Unternehmensgewinne die die UG erzielt und vollständig thesauriert
beim Kindergeld als Einnahmen angerechnet?
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße Benny