angenommen eine hypothetische Person bezieht Kindergeld. Diese Person möchte nun Gesellschafter in einer
UG werden. Der Gesellschafter besitzt 50% des Grundkapitals,
sodass er eine Gewinnausschüttung verhindern kann. Werden die
Unternehmensgewinne die die UG erzielt und vollständig thesauriert
beim Kindergeld als Einnahmen angerechnet?
angenommen eine hypothetische Person bezieht Kindergeld.
die eigenen einkünfte spielen bei dem anspruch der eltern auf kindergeld keine rolle
Diese
Person möchte nun Gesellschafter in einer
UG werden. Der Gesellschafter besitzt 50% des Grundkapitals,
seine beteiligung entspricht 50% des stammkapitals
sodass er eine Gewinnausschüttung verhindern kann. Werden die
Unternehmensgewinne die die UG erzielt und vollständig
thesauriert
beim Kindergeld als Einnahmen angerechnet?
Es wurde zwar bereits beantwortet, da der Fragesteller dies
jedoch offenbar nicht bemerkt hat, nochmals:
„Nein“
Ich habe die Antwort bemerkt, allerdings ist mir aufgefallen, dass der Sachverhalt falsch formuliert war. Nicht die hypothetisch existierende Person bezieht Kindergeld sondern die Eltern dieser Person beziehen Kindergeld.
Wenn die Antwort dann immer noch „Nein“ lautet bitte ich Dich mir das nochmals kurz zu bestätigen.
Es wurde zwar bereits beantwortet, da der Fragesteller dies
jedoch offenbar nicht bemerkt hat, nochmals:
„Nein“
Ich habe die Antwort bemerkt, allerdings ist mir aufgefallen,
dass der Sachverhalt falsch formuliert war. Nicht die
hypothetisch existierende Person bezieht Kindergeld sondern
die Eltern dieser Person beziehen Kindergeld.
Wenn die Antwort dann immer noch „Nein“ lautet bitte ich Dich
mir das nochmals kurz zu bestätigen.