Kindergeld und Wehrdienst

Hallo zusammen,

dass es während des Wehrdiensts kein Kindergeld gibt, weiß ich.

Wenn es nun im sonstigen Jahr Kindergeld gibt:
Wird der Wehrsold für das ganze Jahr auf die Einkommensgrenze des Kindergelds angerechnet?
Oder eben nicht, weil er in die Zeit des nicht-Kindergelds fällt?

Dass das Entlassungsgeld für die Zeit nach dem WD gerechnet wird, ist mir klar.

Gruß JoKu

Hallo JoKu,

grundsätzlich gilt: Einkünfte, die in Zeiten erzielt werden, in denen kein Anspruch auf Kindergeld bestand, sind bei der Einkommensberücksichtigung n i c h t zu berücksichtigen.

Rechtsquelle: § 2 Abs. 2 Satz 7 und 8 BKGG

Viele Grüße
Florian

Danke!! und einen Stern!

Viele Grüße
JoKu

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