Kindergeld und Zinseinkünfte

Mittlerweile ist das Kindergeld ja bis zum 25. Lebensjahr des Kindes nicht mehr von den Einkünften des Kindes abhängig.
Praktisch könnte man ja Zinseinkünfte auf das Kind verlagern, ohne das Kindergeld zu gefährden. Wäre diese Methode auch für den sich bei einer Günstigerprüfung des Kinderfreibetrages ergebenden Betrages für die Einkommensteuer?
Wie hoch wäre der Zinsfreibetrag bevor eine Steuetrpflicht einsetzt?
Auf was ist bei so einer Konstrutkion zu achten?

Hallo,

Mittlerweile ist das Kindergeld ja bis zum 25. Lebensjahr des Kindes nicht mehr von den Einkünften des Kindes abhängig.
Praktisch könnte man ja Zinseinkünfte auf das Kind verlagern, ohne das Kindergeld zu gefährden.

Ja, dafür wäre natürlich zuvor die Verlagerung = Schenkung von Vermögen notwendig.

Wäre diese Methode auch für den sich bei einer Günstigerprüfung des Kinderfreibetrages ergebenden Betrages für die Einkommensteuer?

Das ist im Grunde egal.

Wie hoch wäre der Zinsfreibetrag bevor eine Steuerpflicht einsetzt?

Der „Zinsfreibetrag“ ändert sich nicht. Aber ein Kind hat wie jeder andere Bürger daneben ja auch einen Grundfreibetrag und kann ggf. diverse Ausgaben von seinen Einkünften abziehen, so dass man wohl erstmal von Pi mal Daumen 10.000€ Einkünften ausgehen kann, bevor Steuern anfallen.

Auf was ist bei so einer Konstrutkion zu achten?

Dass das Geld nicht etwa kurz vor dem 18 Geburtstag zurückgeholt wird. Viel wichtiger wird bei den meisten die kostenlose Familienverischerung sein, die bei zu hohen Einkünften des Kindes wegfällt. Möglicherweise „gefährdet“ man dann auch den Zugang zu anderen Sozialleistungen.

Grüße

Auf was ist bei so einer Konstrutkion zu achten?

Dass das Geld nicht etwa kurz vor dem 18 Geburtstag
zurückgeholt wird. Viel wichtiger wird bei den meisten die
kostenlose Familienverischerung sein, die bei zu hohen
Einkünften des Kindes wegfällt. Möglicherweise „gefährdet“ man
dann auch den Zugang zu anderen Sozialleistungen.

Falls die Cahnce zu Bafög überhaupt gegeben ist: Sie kann (anders als beim Kindergeld) durch Vermögen und Einkünfte des Kindes entfallen.

Grüße