Kindergeld & Unterhalt bei Scheidung

Hallo,

ich habe auf einer Internetseite folgendes gefunden:
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Vätern und Müttern wird das Geld an den ausgezahlt, in dessen Haushalt die Sprösslinge leben. Der andere kann dafür den halben Kindergeldbetrag vom Unterhalt für die Kinder abziehen.
Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage auf die sich Vater X stützen kann, bezüglich des Abzugs des Kindergels vom Unterhalt? Bisher zahlt Vater X (der sich gerade selbstständig macht)einen Satz der von der Anwältin der Mutter Y ermittelt wurde. Im September ist dann das Scheidungsjahr zu ende und Mutter Y zieht diesen Monat 150km mit Kindern vom Vater X weg zu ihrem neuen Lebensgefährten und nimmt dort auch einen 400€ Job an. Da die Kinder bei ihr wohnen und nur jedes zweite Wochenende bei Vater X am Wochenende sind, hat sie natürlich das Recht auf das Kindergeld.

Vielen Dank im Voraus für Hilfe
Noa

der vater sollte dringend sicherstellen, dass die hälfte des kindergeldes von dem regelunterhalt nach der düsseldorfer tabelle abgezogen wird. hierbei handelt es sich um den zivilrechtlichen ausgleichsanspruch. aber das sollte die anwältin eigentlich wissen. wahrscheinlich ist der unterhalt der höhe nach korrekt ermittelt worden.