Kindergeld/Unterhalt bei Wechselmodell

Hallo zusammen,

erst mal die Darstellung des Falls.

1.) Die Eltern leben getrennt und haben beide das Sorgenrecht für eine 7-jährige Tochter.

2.) Sie habe sich vor drei Monate auf folgendes Betreuungsmodell geeinigt.
a.) Das Kind ist wärend der Schulzeit überwiegen beim Vater.
b.) Wärend der Ferien zu 50% bei der Oma, 25% Vater,25% Mutter.
c.) Auf Wunsch der Mutter zahlt diese den Hort und kümmert sich um die Kleidung des Kindes.

3.) Das Kind ist bei der Mutter gemeldet, da vor dieser Regelung das Kind mehrheitlich bei der Mutter war.

4.) Wärend der alten Regelung zahlte der Vater Unterhalt für das Kind, minus hälftiges Kindergeld.

5.) Aktuell zahlt keiner an den anderen Unterhalt. Das Kindergeld geht zu 100% an die Mutter.

6.) Dem JA gegenüber teilte die Mutter mit das das Wechselmodel praktiziert würde.

Meine Fragen:
Warum erhält nun die Mutter das gesamte KG? Wie wäre das zu ändern, sofern der Vater einen Anspruch hat?
Könnte der Vater vor der Mutter Unterhalt fordern?
Wie sähen die Unterhaltsleistungen/Kindergeldanspruch aus wenn die Betreuungszeit 50/50 aufgeteilt wären, aber der Vater deutlich weniger verdient als die Mutter?

Mit bestem Dank
xrax

Warum erhält nun die Mutter das gesamte KG? Wie wäre das zu
ändern, sofern der Vater einen Anspruch hat?

Gefährliches Thema. Es würde auf eine exakte tageweise Berechnung hinauslaufen („Tage zählen“). Sobald die Mutter dann nachweisen kann, dass das Kind eben doch nicht zu 50% beim Vater war (z.B. nur 49,9%), muss der Vater wieder Unterhalt an die Mutter zahlen. Ich persönlich wäre froh, wenn es nur auf den Verlust des halben Kindergelds hinauslaufen würde (80 EUR) und der Rest einvernehmlich geregelt wäre und gebe Dir deshalb den dringenden Tip, am Status Quo nicht zu rühren. In der von Dir beschriebenen Situation sind ja noch immer beide Eltern unterhaltspflichtig, aber der Unterhalt wird gegeneinander aufgerechnet und es muss von beiden Seiten nichts gezahlt werden.
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird den Eltern jeweils der halbe Kinderfreibetrag angerechnet, so dass gegenüber der monatlichen Kindergeldzahlung im Regelfall kein Verlust entsteht.

Ein Verlust entsteht aber garantiert dann, wenn die Mutter wegen überzogener Ansprüche in schlechte Laune gerät und das Kind demnächst zu 75% bei der Mutter oder Oma ist und der Vater zum Wochenendpapa degradiert wird. Dann verliert das Kind nämlich den Vater. Ich kann nur davor warnen. Es lohnt sich nicht.

Gruß
Jens

Jaa,

genauso ist es. Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Ich kenne einige Wechselmodell-Fälle, die sofort ganz schnell in Umgangsboykott usw. endeten, als an den Finanzen geknabbert wurde.

Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung trotz genauem 5= : 50 Wechselmodell einen Unterhaltsanspruch kennt. Ich komme, wegen abgeschmierten Server, momentan nicht an das Urteil. Aber mir ist in Erinnerung, dass das Gericht ähnlich wie bei volljährigem Unterhalt gerechnet hat. Das Einkommen der Eltern wurde addiert und aus dem Addierten wurde der Unterhaltsanspruch des Kindes errechnet. Danach wurde nach Höhe des Einkommens gequotet.

Hatte der Vater z. B. das doppelte Einkommen der Mutter, musste er den Differenzbetrag an die Mutter bezahlen. Wenn ich mich recht erinnere war es ein BGH-Urteil.

Gruß
Ingrid