Kindergeld + Unterhalt + FSJ

Hallo zusammen,

meine Schwester ist 20 Jahre alt und macht in diesem Jahr ihr Abitur. Sie will aus unterschiedlichen Gründen von zuhause ausziehen.
Sie wird vorraussichtlich ein FSJ im August beginnen, dort erhält sie ca. 300 Euro, von unserem Vater (Eltern geschieden, Mutter neu verheiratet) 200 Euro Unterhalt pro Monat. Das reicht natürlich nicht für einen Auszug, auch wenn sie mit einer Freundin zusammen zieht wird es knapp. Eventuell wird sie noch nebenbei am WE was verdienen können.
Die Fragen sind jetzt:
muss meine Mutter zusätzlich zu meinem Vater Unterhalt an meine Schwester zahlen?
Wenn nicht, steht meiner Schwester das Kindergeld zu?
Besteht zusätzlich Anspruch auf Wohngeld?
Muss sie sich selbst Haftpflicht und Kranken versichern?
Ausbildungsbeihilfe wird es in diesem Fall ja sicher nicht geben, oder?
Gibt es sonst Möglichkeiten, sie zu unterstützen? Will nicht, dass sie in der Klemme landet.

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.

Liebe Grüße. Yvi

Kindergeld gibt es bis zum 25.Lebensjahr, solange das Kind keine Einkünfte hat.
Wohngeld könnte man probieren.
Sie bleibt Familienversichert, oder über Arbeitgeber,AA usw…muß sich nicht selbsversichern…könnte Sie sich garnicht leisten.
Für sonstige Fragen mal die Diakonie fragen, die haben da Frauenbeauftragte sitzen und die kennen jede Lücke, und wissen was eine Frau alles bekommen kann…
mehr kann ich dir leider nicht sagen, vielleicht weiß ein anderer Experte mehr…
LG

Hallo,

am besten fragst du mal beim Amt nach die müßten dir alle Antworten geben können.

Hallo Yvonne,

bezüglich des Unterhaltes kann ich in dem Fall deiner Schwester nichts sagen.

Die anderen Fragen kann ich gern soweit es mir bekannt ist beantworten.

KINDERGELD
Dies steht den Eltern zu um die Kinder zu unterstützen bzw. den Aufwand (alles was für die Kinder ist) etwas zu entschädigen.
Grundsätzlich hat deine Schwester keinen Anspruch darauf und kann nicht verlangen das die Mutter ihr dieses zahlt. Eure Mutter könnte das KG nutzen um eventuell die neue Wohnung zu finanzieren, etc.

WOHNGELD
Den Antrag würde ich auf jeden Fall stellen und dann schauen ob etwas gewährt wird an Leistung.

HAFTPFLICHT UND KRANKENVERSICHERUNG

Während der Dauer des FSJ sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung als eigenständige Mitglieder versichert.
Müsste deine Schwester aber nochmal schauen wie es in dem Bundesland ist wo sie das FSJ ableisten will.
Bezüglich Haftpflicht würde ich mich bei dem Träger erkundigen wo das FSJ gemacht wird ob solche Sachen abgedeckt sind oder ob da die private Haftpflicht ausreicht.
Beispel des http://www.lsb-berlin.net/3878.0.html#ij:
„Haftpflicht
Die Einsatzstelle informiert die Freiwilligen zu Beginn des Einsatzes darüber, welche Tatbestände im Rahmen der Dienstpflicht durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sind.“

AUSBILDUNGSBEIHILFE
Bitte bei den zuständigen Stellen nach fragen denn dazu kann ich leider nichts sagen.

Deine Schwester soll sich paralell beim dem Träger des FSJ erkundigen was abgedeckt ist und dann bei den Ämtern was Ihr zusteht und welche Anträge sie stellen kann.

Gruß Teresa und ich hoffe das ich helfen konnte

Hi,

Bin etwas überfragt. Die Eltern sind für die Kinder
währende der 1. Ausbildung verantwortlich. Das
Kindergeld steht ihr zu, wenn sie nicht bei den Eltern
wohnt. Wohngeld kann sie beantragen. Theoretisch ist
sie bei einem Elternteil pflichtversichert. haftpflicht
ist ihre Sache. Alle Auskunft mit 90% Gewähr. Sorry,
Andi

Hallo zusammen,

meine Schwester ist 20 Jahre alt und macht in diesem

Jahr ihr

Abitur. Sie will aus unterschiedlichen Gründen von

zuhause

ausziehen.
Sie wird vorraussichtlich ein FSJ im August beginnen,

dort

erhält sie ca. 300 Euro, von unserem Vater (Eltern

geschieden,

Mutter neu verheiratet) 200 Euro Unterhalt pro Monat.

Das

reicht natürlich nicht für einen Auszug, auch wenn sie

mit

einer Freundin zusammen zieht wird es knapp. Eventuell

wird

sie noch nebenbei am WE was verdienen können.
Die Fragen sind jetzt:
muss meine Mutter zusätzlich zu meinem Vater Unterhalt

an

meine Schwester zahlen?
Wenn nicht, steht meiner Schwester das Kindergeld zu?
Besteht zusätzlich Anspruch auf Wohngeld?
Muss sie sich selbst Haftpflicht und Kranken

versichern?

Ausbildungsbeihilfe wird es in diesem Fall ja sicher

nicht

geben, oder?
Gibt es sonst Möglichkeiten, sie zu unterstützen? Will

nicht,

dass sie in der Klemme landet.

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.

Liebe Grüße. Yvi

Hallo !

Kindergeld müßte sie nach dem Auszug bekommen ,der Rest geht nach Einkommen und wird in den einzelnen Ämtern berechnet z.B Wohngeldstelle .Und bei der Mutter geht es auch nach Ihrem Selbstbehalt und Einkommen !
MfG
einfach überall alles beantragen .

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Yvi
also im falle eines Auszugs steht Ihr auf jedenfall das Kindergeld zu.
Zusätzlich hat Sie ganz bestimmt auch anrecht auf Wohngeld da bin ich mir ganz sicher.
Ich weiss nicht genau ob von der Mutter Unterhalt gefordert werden kann aber mit Wohngeld und Kindergeld liegt sie mit dem was Sie sonst noch bekommt (Vater+300 Euro FSJ)bei 650 -700 Euro das ist doch zu schaffen!!
Alles gute und viel Glück
Sandy
P.S.Jeder der allein wohnt muss sich rechtlich Versichern (Haftplicht) Bei der Krankenkasse weiss ich es nicht genau vielleicht kann Sie ja erst mal noch mit Familienversichert bleiben!!Mal die Krankenkasse anrufen!!

Hallo,

kann leider nicht viel helfen.
Ich weiss, dass Deiner Schwester das Kindergeld und auch der Unterhalt zu steht. Wie viel Unterhalt sie bekommen könnte, kommt auch auf den Verdienst der Eltern an.
Wohngeld könnte sie unter einigen Umständen auch bekommen, aber auch da gibt es Grenzen.
Bei den Versicherungen gibt es die Möglichkeit der Familienversicherungen, wo Deine Schwester dann bei den Eltern mit versichert ist!

Gruss

Hallo,
1.)Bis zum Alter vom 25 Jahren steht ihr kein ALG 2 zu ob das auch beim Wohngeld so ist kann ich nicht sagen.
2.)Unterhalt steht ihr von der Mutter auch zu, ist nur die Frage wie hoch das Einkommen der Mutter ist.
3.) Das Kindergeld steht dem Elternteil zu der Unterhalt bezahlt.
4.) Familienmitgliedschaft bei der Krankenkasse bis 25 Jahren wenn kein eigenes Einkommen.
5.) Haftpflichtversicherung kann ich nicht´s sagen. Einfach mal bei der Versicherung nachfragen.
M.f.G.

Hallo,
während des FSJ besteht rein theroretisch Anspruch auf Kindergeld, da ja nur geringes Einkommens erzielt wird.
Nur wenn sie zuviel dazu verdient, muss man an die Einkommensgrenze denken. Allerdings da es ja erst ab August 2010 los geht und vorher Schule war, würde 2010 bestimmt noch Anspruch bestehen.
Allerdings solange sie zuhause lebt, erhält der Kindergeldberechtigte (wo das Kind lebt) das Kindergeld.
Wenn sie eine eigene Wohnung hat, erhält der Elternteil das Kindergeld, der den überwiegenden Unterhalt zahlt. Und solange Unterhalt gezahlt wird, erhält auch der Elternteil das Kindergeld.
Einen Antrag auf anteilige Auszahlung kann deine Schwester nur stellen, so fern kein Unterhalt gezahlt wird. Man müsste das dann direkt mit dem jeweiligen ELternteil so klären, ob sie es von ihm bekommt…

Alles Gute
Gruß juliatimlea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Yvi,

es werden beide Elternteile finanziell zur Kasse gebeten. Das Kindergeld steht ihr auch nach Auszug zu und das Wohngeld hängt davon ab wieviel Unterhalt sie letzendlich bekommt bzw. wieviel zusätzlich verdient und natürlich von der Miete und den Nebenkosten.
Haftpflicht- bzw kranken verischter ist Deine Schwester bis einschliesslich dem 25. Lebensjahr. Ausnahme wäre, wenn sie nach dem FSJ, eine lägere Ausbildung machen würde.

Ausgrund von Unterhaltszahlungen fallen die Beihilfen leider weg, Papa Staat möchte sparen :wink:

Viele Grüße
Yvonn Dosse

Liebe Yvi,

ich war ein paar Tage im Urlaub und habe die Mail jetzt erst gefunden. - Besteht noch Informationsbedarf? Dann bitte eine kurze Mail an mailto:[email protected]

Die Frage läßt sich aber so pauschal und einfach nicht beantworten. Prinzipiell aber müssen erst mal beide Eltern Unterhalt zahlen, und zwar nicht so viel, wie sie bereit sind zu geben, sondern, wie es aus einer Tabelle entsprechend ihrem bereinigten Nettoeinkommen herausgelesen wird.

Volljährige Jugendliche, die in einem eigenen Haushalt leben, haben einen sogenannten Regelbedarf, dessen Höhe von Bundesland zu Bundesland varriiert, i.d.R. 640 EUR.
Mehr steht ihr nicht zu, alles Einkommen (die 300, das Kindergeld, der Unterhalt … ) zusammengerechnet.
Gegen den Unterhalt müßte allem deutschen Recht nach sogar selbst erarbeitetes Geld (Jobs oder so) aufgerechnet werden…

Kindergeld und zustehen… Kindergeld steht demjenigen Elternteil zu, wo das Kind lebt und wohnt, um Mehrkosten decken zu helfen. Es wird gezahlt bis zu einem bestimmten Alter, auch während des FSJ und während der Ausbildung.
Üblicherweise wird es an das volljährige Kind weitergegeben, wenn es in eine eigene Wohnung zieht.

Wohngeldanspruch richtet sich meiner Kenntnis nach u.a. nach dem Einkommen der Eltern. Einfach einen Antrag stellen, das funktioniert dann schon. Wird auch bei langer Bearbeitungszeit rückwirkend gezahlt zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Haftpflicht- und Krankenversicherung. Je nach Versicherung. Dort anrufen und fragen. Meist sind die Kinder bis zum Ende der Ausbildung mitversichert.

FSJ ist keine Ausbildung…

Ich könnte noch ausführlicher schreiben, bräuchte dann aber a) mehr Informationen und
b) dann auch noch ein bissel Zeit zum recherchieren. In meinen Unterlagen zu eigenem Unterhaltsverpflichtungen, da ergaben sich ähnliche Fragen, und im Netz.

Dann einfach nochmal schreiben, bitte. Mail-Adresse s.o.

Liebe Grüße
Andreas