Hallo,
ich weiss, ich bin ein bißchen spät dran damit aaaaber, ich versteh es einfach nicht…
ich erhalte volles kindergeld für minderjähringen sohn plus unterhalt vom geschiedenen vater.
frage 1: muss ich den erhaltenen unterhalt in der steuererklärung angeben?
frage 2: ich habe gelesen, dass ich nur die hälfte des erhaltenen kindergeldes in der steuerklärungangeben muss, auch wenn der vater „seine hälfte“ nicht abzieht. ist das korrekt so?
danke
Hallo,
ich weiss, ich bin ein bißchen spät dran damit aaaaber, ich
versteh es einfach nicht…
besser spät als nie 
ich erhalte volles kindergeld für minderjähringen sohn plus
unterhalt vom geschiedenen vater.
frage 1: muss ich den erhaltenen unterhalt in der
steuererklärung angeben?
nee
frage 2: ich habe gelesen, dass ich nur die hälfte des
erhaltenen kindergeldes in der steuerklärungangeben muss, auch
wenn der vater „seine hälfte“ nicht abzieht. ist das korrekt
so?
ja
wenns weiter nichts ist…
Viel Vergnügen noch bei der Steuererklärung
C.
Hi,
du bekommst zwar das volle Kindergeld überwiesen - aber faktisch bekommst du trotzdem nur die Hälfte. Das kommt dadurch zustande, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Anteil am Kindergeld gleich vom zu zahlenden Kindesunterhalt abzieht. Ist eine rein rechentechnische Angelegenheit, dann muss die Kindergeldkasse nicht an zwei Leute auszahlen.
LG
Reni