Kindergeld & Unterhalt vs. Ehe

Hallo an alle,

ich habe da ein paar Fragen. Ich bin ein Scheidungskind, weshalb mein
Vater mir über meine Mutter Unterhalt zahlt. Ausserdem bekomme ich
bzw. meine Mutter Kindergeld. Ich habe eh noch nie verstanden, warum
es das auch noch gibt, nachdem ich jetzt mehrere Jahre nicht mehr zu
Hause wohne…

Bislang dachte ich immer, mein Vater muss den Unterhalt zahlen, bis
ich mit meinem (Erst-)Studium fertig bin.

Wie ist das nun mit den beiden Zahlungen, wenn ich (vor Ende des
Studiums) heiraten sollte?

Fällt das Kindergeld dann weg (und wofür wird das eigentlich
gezahlt)? Wie sieht es mit dem Unterhalt aus?

Vielen Dank für eure Hilfe - Jaschiii

Hui,

für mich zu defizil. Da bis jetzt noch keine Antworten kamen, such doch mal über Google. Oder schau doch mal bei dir in der Stadt nach Studentenhilfen. Die wissen bestimmt mehr.

Viel Glück
Pedi

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Hallo,
verheiratet zu sein steht meines Wissens einem Kindergeldanspruch nicht im Wege. Wie das mit dem Unterhaltsanspruch gegenüber deinem Vater aussieht, weiß ich allerdings nicht, denn dein Ehemann wäre ja dir gegenüber auch (gesteigert) unterhaltspflichtig.

Gruß
nelly

Ich glaube Jaschii heiratet eine Frau. OWT
*

Paar Antworten

Hallo .

…also ein paar Deiner Fragen kann ich Dir beantworten. Kindergeld gibt es für alle Kinder zur Bestreitung des Lebensunterhaltes .Eltern die geschieden sind ,steht das Kindergeld jeweils zur Hälfte zu (wenn der Vater Unterhalt zahlt,sonst bekommt es die Mutter alleine ) .Kindergeld bekommen Kinder ,bis sie mit der Ausbildung fertig sind.
Wenn Du studierst bekommst du Bafög, das hat Vorrang vor dem Unterhalt,d.h. dein Vater muss keinen Unterhalt für Dich bezahlen und du bekommst stattdessen Bafög (das du dann dummerweise als Schulden anhäufst).In der Zeit des Studiums bekommst du noch Kindergeld vom Staat.
Wenn Du heiratest ,fällt das Kindergeld für Dich weg.

Gruss
KOsmokatze

Richtig *grins*
kann bei meinem Spitznamen aber wirklich auch passieren, dass man
sich da mal vertut… :wink:
Danke übrigens auch für alle Antworten

Hallo,

Wenn Du studierst bekommst du Bafög, das hat Vorrang vor dem
Unterhalt,d.h. dein Vater muss keinen Unterhalt für Dich
bezahlen und du bekommst stattdessen Bafög (das du dann
dummerweise als Schulden anhäufst).

Ich bin kein Profi in solchen Sachen, aber soweit ich weiß, ist das letzte, was man bekommt, wenn man unterhaltsfähige Eltern hat, Bafög.
Ist man verheiratet, wird zuerst das Einkommen des Ehepartners betrachtet, hat der nicht genug für beide, werden wiederum die Eltern herangezogen und erst, wenn auch da keine Unterhaltszahlung möglich ist, wird das Bafög bewilligt. So hat’s mir zumindest mein Asta erklärt und die behördliche Inquisition scheint mir auch einleuchtend, denn schließlich häuft man nicht das gesamte Bafög als Schulden an, sondern nur die Hälfte. Den Rest gib’s geschenkt.

Soweit mein Wissensstand…

Schöne Grüße
Yasmin

Noch paar Antworten

Ich bin kein Profi in solchen Sachen, aber soweit ich weiß,
ist das letzte, was man bekommt, wenn man unterhaltsfähige
Eltern hat, Bafög.

Mein Sohn im dritten Semester bekam bis zum Anfang des Studiums Unterhalt von seinem Vater .Er hat die Verdienstbescheinigungen von uns beiden eingereicht (der Vater hat ein ziemlich hohes Einkommen und könnte den Unterhalt locker weiterzahlen)und das Bafögamt hat den Vater benachrichtigt,dass er jetzt keinen Unterhalt mehr bezahlen braucht ,weil der Sohn Bafög bekommt. Daraufhin sind wir zum Anwalt gegangen ,weil wir dachten kann doch nicht sein…Vater hat das dicke Einkommen und der Sohn geht mit Schulden ausdem Studium. Aber es ist definitiv so ,das sagte der Anwalt auch sofort.

Gruss
Kosmokatze

Nun,

möglich, dass die Unterhaltsprüfung der Bafögstelle eben ergeben hat, dass der Vater aus deren Sicht nicht unterhaltsfähig ist. Inwieweit die sich nämlich überhaupt ans BGB anlehnen, weiß ich nicht. Das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun. Wenn selbst ein Anwalt in Familienrecht meint, dass da kein Unterhalt rauskommt, dann verdient der Vater anscheinend doch nicht so gut wie es den Anschein hat. Denn Unterhalt ist vorrangig vor staatlichen Leistungen!

Kindergeld wird im übrigen durch Heirat nicht ausgeschlossen. Ist der Ehegatte nämlich außerstande den vom Alter und Grung her kindergeldfähigen Ehegatten zu unterhalten, kann für diesen weiter Kindergeld bezogen werden.

By Turtle

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