Kindergeld Veränderungsmitteilung

Hallo!

Muss man die Veränderungsmitteilung fürs Kindergeld (bei Umzug z.B.) dem „alten“ Amt schicken, oder dem, in dessen Zuständigkeitsbereich man gezogen ist?
Vielen Dank schonmal!!!

Liebe Grüße!

Die Veränderungsmitteilung über den Umzug muss an die zuständige Familienkasse des alten Wohnorts gesandt werden, damit die Zahlungen eingestellt werden können.

Die künftigen Zahlungen erfolgen dann der Familienkasse des neuen Wohnortes.