Unsere Tochter - 21 Jahre - ist im ersten Lehrjahr und bezieht 550,-- Euro Azubivergütung, sie lebt noch zuhause. Nun hat sie ein teures Hobby, das Reiten - und betreibt daher nebenbei einen EBAY-Shop als gewerblich angemeldete Verkäuferin. Was müssen wir hier beachten, dass wir am Ende nicht das Kindergeld zurückzahlen müüssen. Sie hat derzeit nette Umsätze mit ca. 300-400 Euro im Monat (Gewinn) Info wäre nett.
Gruß
Leider weiß ich nicht viel über gewerbliche Verkäufe.
Für die Umsatzsteuer liegt die Grenze im Jahr bei 17.500€. Wer darunter bleibt, ist wohl sicher.
Ich würde diese Frage googeln oder (anonym) beim Finanzamt fragen. Aber ich bin nur Laie und kann keine verbindliche Auskunft geben.
Ich hoffe, meine Antwort hat trotzdem ein wenig geholfen.
MfG
connybra