Kindergeld volljähriges Kind im Krankengeldbezug

Hallo,
ich brauch mal bitte Hilfe! Bin geschieden, alleinerziehend, mein 21-jähriger Sohn lebt bei mir. Bin im öffentlichen Dienst und erhalte das Kindergeld deshalb über meine Behörde. Diese weigert sich jetzt mir weiterhin Kindergeld zu zahlen.
Nach Realschulabschluss hat mein Sohn Fach-Abi angefangen, dann abgebrochen, danach Bundeswehr, ausgemustert wegen Verletzung am Knie, Ausbildung 2010 im Sommer begonnen, im Oktober 2011 abgebrochen, zwischendurch immer mal kurz gejobt. Anfang 2012 zwei Unfälle kurz hintereinander und seit März im Krankengeldbezug. Er ist bereits dreimal operiert worden und hat weitere OP’s vor sich. Nach Prognose der Klinik wird er ca. 1 Jahr krank sein. Deshalb kann er natürlich dieses Jahr keine neue Ausbildung beginnen.
Mein Arbeitgeber zahlt seit 05/12 kein Kindergeld mehr. Ich soll nachweisen, dass er so lange arbeitsunfähig sein wird. Er soll z.B. zum Amtsarzt gehen. Ich frage mich: was soll das?
Meine Frage an sich ist: steht einem volljährigen Kind, das wegen Krankheit keine Ausbildung beginnen kann, Kindergeld zu oder nicht? Und wie lange noch? Und wie kann ich das nachweisen?
Ein Attest der Klinik, das die Arbeitsunfähigkeit bis Juli 2012 bescheinigt, habe ich vorgelegt. Ich kann auch weitere Atteste bringen, das scheint denen aber nicht zu reichen.
Vielen Dank für eure Hilfe !!!
Viele Grüße und schönen Tag !!!

tut mir leid nicht mein gebiet

da kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo, das ist schon speziell.

Grundsätzlich erst einmal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-K…

Sach und fachlich würde ich mich direkt an die Kindergeld/Familienkasse wenden.

LG vom Hans

Hallo,
bin kein Experte für diese Frage,
beste Grüße
Armin Croissant

… ich fürchte, die amtsärztliche Untersuchung ist auf jeden Fall erforderlich.

Das BKKG (§ 2) sagt eindeutig, unter welchen Voraussetzungen überhaupt Kindergeld bezogen werden kann. Derzeit würde er dann - sofern der Amtsarzt das auch so sieht - wohl unter § 2 Abs. 3 - körperliche Behinderung - fallen. Unabhängig davon würde ich auf jeden Fall raten, dass er sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend meldet - ich hoffe für dich, dass er inzwischen weiß, wo die berufliche Reise hingehen soll.

Lieben Gruß
Joey