Kindergeld vs. geldwerter Vorteil

Einen guten Tag,

vielleicht kann mir einer von den Spezialisten bei folgendem Problem helfen:

Mein Sohn absolviert eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr und ist dort in einem entsprechend umfunktionierten Kasernenblock untergebracht (3-Mann-Zimmer, Massentoilette über den Flur). Dafür wird ihm jeden Monat ein bestimmter geringer Betrag vom Lohn abgezogen.

Bisher erhielten wir für ihn Kindergeld, da sein Einkommen zum einen nicht so gewaltig hoch ist, zum anderen einiges an Werbungskosten anfällt (Berufsschulfahrten, Heimfahrten usw.) Dafür gab es jedes Jahr die erforderliche Bescheinigung von der Bundeswehrverwaltung.

Anläßlich der letzten Bescheinigung fand plötzlich eine seltsame Vermehrung seines Einkommens statt. Statt bisher 710 Euro monatlich, wie es auch seine Lohnzettel ausweisen, waren es nun 805 Euro im Monat, die sein Gesamteinkommen über die Bemessungsgrenze (heißt das so?) für das Kindergeld treiben. Auf meine telefonische Rückfrage erhielt ich die Auskunft, daß nunmehr der geldwerte Vorteil der Unterkunft einbezogen worden sei. Merkwürdig bei der Sache ist, daß auf seinen monatl. Lohnzetteln ein „geldwerter Vorteil für Wohnraum“ in Höhe von rund 5 Euro ausgewiesen ist und zwar über die gesamte bisherige Lehrzeit.

Meine Fragen:
Kann dieser geldwerte Vorteil noch nachträglich für ein abgelaufenes Jahr erhöht werden?
Wovon ist dessen Höhe möglicherweise abhängig?
Wird dieser geldwerte Vorteil, wenn man ihn gesondert ausweisen würde, überhaupt bei der Berechnung des Kindergeldes berücksichtigt?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Ich weiß, es ist etwas „länglich“ geworden, aber letztendlich geht es für mich darum, ob ich womöglich 1.848 Euro (eine Menge Geld!) zurückzahlen muß.

hi,

was genau in der lohnrechnung passierte? hier muss der rechnungsführer (refü - hiess das noch vor 5 jahren) mal stellung nehmen. im grunde ist es so:

  1. wenn dem azubi wohnraum zur nutzung überlassen wird, ist dies teil des arbeitsentgelts, also auch bruttolohn bzw. einkünfte

  2. vielleicht war es vorher so, dass die „bude“ mit 100,- / monat taxiert wurde, davon wurden ihm 50,- vom lohn abgezogen (als eigenbeteiligung) und die restlichen 50,-als geldwerter vorteil oben drauf grechnet. vielleicht hat sich hier was geändert?

alles im allen: die abrechnungen erläutern lassen! ggf. dazu optieren, dass er die „bude“ bezahlt, also vom nettolohn eine summe x abgezogen wird. dann hat er keinen geldwerten vorteil, der das brutto erhöht. dann kann es ggf. passieren, dass er zwar 50,- EUR weniger auszahlung hat (weil die miete quasie vom lohn bezahlt wird), die eltern aber 154,- KiG weitererhalten.

mfg vom

showbee

Anläßlich der letzten Bescheinigung fand plötzlich eine
seltsame Vermehrung seines Einkommens statt. Statt bisher 710
Euro monatlich, wie es auch seine Lohnzettel ausweisen, waren
es nun 805 Euro im Monat, die sein Gesamteinkommen über die
Bemessungsgrenze (heißt das so?) für das Kindergeld treiben.

Wenn das die BW selbst so ausweist, spricht einiges für die Richtigkeit. Die Sachbezugswerte ergeben sich sus der Sachbezugsverordnung:

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sonstg/…

In EUR umgerechnete Beträge für Auszubildende auch hier:

http://www.ihk24-lueneburg.de/LGIHK24/IHK24/produktm…