Einen guten Tag,
vielleicht kann mir einer von den Spezialisten bei folgendem Problem helfen:
Mein Sohn absolviert eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr und ist dort in einem entsprechend umfunktionierten Kasernenblock untergebracht (3-Mann-Zimmer, Massentoilette über den Flur). Dafür wird ihm jeden Monat ein bestimmter geringer Betrag vom Lohn abgezogen.
Bisher erhielten wir für ihn Kindergeld, da sein Einkommen zum einen nicht so gewaltig hoch ist, zum anderen einiges an Werbungskosten anfällt (Berufsschulfahrten, Heimfahrten usw.) Dafür gab es jedes Jahr die erforderliche Bescheinigung von der Bundeswehrverwaltung.
Anläßlich der letzten Bescheinigung fand plötzlich eine seltsame Vermehrung seines Einkommens statt. Statt bisher 710 Euro monatlich, wie es auch seine Lohnzettel ausweisen, waren es nun 805 Euro im Monat, die sein Gesamteinkommen über die Bemessungsgrenze (heißt das so?) für das Kindergeld treiben. Auf meine telefonische Rückfrage erhielt ich die Auskunft, daß nunmehr der geldwerte Vorteil der Unterkunft einbezogen worden sei. Merkwürdig bei der Sache ist, daß auf seinen monatl. Lohnzetteln ein „geldwerter Vorteil für Wohnraum“ in Höhe von rund 5 Euro ausgewiesen ist und zwar über die gesamte bisherige Lehrzeit.
Meine Fragen:
Kann dieser geldwerte Vorteil noch nachträglich für ein abgelaufenes Jahr erhöht werden?
Wovon ist dessen Höhe möglicherweise abhängig?
Wird dieser geldwerte Vorteil, wenn man ihn gesondert ausweisen würde, überhaupt bei der Berechnung des Kindergeldes berücksichtigt?
Für alle Antworten dankt schon mal
Frank
Ich weiß, es ist etwas „länglich“ geworden, aber letztendlich geht es für mich darum, ob ich womöglich 1.848 Euro (eine Menge Geld!) zurückzahlen muß.