Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

Hallo,

1.) ein Paar möge unehelich ein Kind haben, nicht verheiratet sein und unter einer Adresse wohnhaft sein. Die Mutter bekommt das volle Kindergeld gezahlt, sie ist in Mutterschaft. Der Vater ist arbeiten und ihm wurde ein halber Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Nach meinem Empfinden muss er bei der Lohnsteuererklärung unter dem entsprechenden Punkt, den vollen Betrag an Kindergeld, welchen die Frau erhalten hat anführen. Oder irre ich mich und trifft dies bei unverheirateten nicht zu?

2.) Wie ist das überhaupt, ist ein Kinderfreibetrag eingetragen, wird dieser ja sicherlich automatisch auf den Lohnabszug zwecks Steuern verrechnet. Stellt sich nun aber bei Lohnsteuerprüfung heraus, das die Zahlung von Kindergeld günstiger für die Familie ist, so wird doch sicher eine Nachzahlung des zuviel abgezogenen Kinderfreibtrag fällig. Dann wäre es ja besser, sollte man wissen das der Kinderfreibtrag ungünstiger ist, als die Zahlung von Kindergeld, diesen nicht anzugeben, um eben Nachzahlungen zu vermeiden.

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Hallo,

egal wie Sie es sehen, es ist immer so und nicht anders rechnet das FA ab: ein Elternteil erhält das Kindergeld und jeder Elternteil trägt in der Anlage KIND das halbe Kindergeld ein - das FA berechnet dann, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist oder das Kindergeld. Nur wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der andere den vollen Kinder- und BetreuungsFB beantragen! ansonsten jeder 50% bzw. wenn die Eltern nicht zusammenleben, kann die Mutter ( wenn Kind bei Mutter lebt - sonst anders herum!)den vollen BetreuungsFB beantragen!

Gruß E.

danke