Hallo,
1.) ein Paar möge unehelich ein Kind haben, nicht verheiratet sein und unter einer Adresse wohnhaft sein. Die Mutter bekommt das volle Kindergeld gezahlt, sie ist in Mutterschaft. Der Vater ist arbeiten und ihm wurde ein halber Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Nach meinem Empfinden muss er bei der Lohnsteuererklärung unter dem entsprechenden Punkt, den vollen Betrag an Kindergeld, welchen die Frau erhalten hat anführen. Oder irre ich mich und trifft dies bei unverheirateten nicht zu?
2.) Wie ist das überhaupt, ist ein Kinderfreibetrag eingetragen, wird dieser ja sicherlich automatisch auf den Lohnabszug zwecks Steuern verrechnet. Stellt sich nun aber bei Lohnsteuerprüfung heraus, das die Zahlung von Kindergeld günstiger für die Familie ist, so wird doch sicher eine Nachzahlung des zuviel abgezogenen Kinderfreibtrag fällig. Dann wäre es ja besser, sollte man wissen das der Kinderfreibtrag ungünstiger ist, als die Zahlung von Kindergeld, diesen nicht anzugeben, um eben Nachzahlungen zu vermeiden.