bekommt man während der Ausbildungssuche (bei der Berufsberatung des AA gemeldet) weiter Kindergeld auch, wenn man über 18 Jahre alt ist? Wie lange wird dann weiter bezahlt? Zur Zeit werden Bewerbungen geschrieben und es sollen auch noch Praktika bzw. ein sechsmonatiges EQ-Praktikum gemacht werden, wie sieht es da mit dem Kindergeld und weiterer Unterstützung aus? Problem ist, es wurde ein Studium angefangen, aber abgebrochen. Wird man trotzdem vor und während der Ausbildung noch gefördert? Und wenn ja, in welchem Umfang?
Hallo Amanda, auch wenn man Ausbildunsgsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, hat man Anspuch auf Kindergeld ( bis zu Vollendung des 25 LJ.). Das mit dem Studium spielt auch keine Rolle, da man als Student ebenfalls Anspruch auf Kindergeld hat ( ebenfalls bis zur Vollendung des 25 Lj.).
Kindergeld wird nur gewährt, wenn das Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenze von 7.680 Euro bleibt. BAföG zählt dabei mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG also zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%). Achtung: Die Einkommensgrenze sinkt mit jedem Monat eines Kalenderjahres, in dem keine Kindergeldberechtigung besteht.
Problem ist, es wurde ein Studium angefangen, aber abgebrochen.
Wird man trotzdem vor und während der Ausbildung noch gefördert?
Beim Kindergeld zählt nur, ob man in Ausbildung im Praktikum oder ausbildungssuchend ist - und dass man nicht zu viel verdient.
Die wievielte Ausbildung es ist, ist für das KG (anders als z. B. beim BAföG) egal.