Hallo, ich würde gern eine unparteiische Meinung hören. Es handelt sich um die Tochter meines Lebensgefährten. Alleiniges Sorgerecht hat die Mutter.
Glücklicherweise hat das Mädchen (16 Jahre) eine Lehrstelle gefunden, allerdings über 1 Stunde von zuhause entfernt. Daher finanziert ihr Vater ihr ein möbliertes Zimmer im Ausbildungsort. Seit Ausbildungsbeginn hat sie keine einzige Nacht mehr bei ihrer Mutter geschlafen.
So das als kurze Situationsbeschreibung und nun unsere Streitfragen
Die Mutter meint, sie muss die Ausbildungsstelle der Kindergeldstelle nicht melden. Ist das richtig? Meines Wissens nach ist doch die Höhe des Ausbildungsgehaltes bei der Kindergeldberechnung von Bedeutung?
Das Kindergeld soll für das Kind verwendet werden. Ist das Kind in der Ausbildung volljährig und wohnt nicht mehr zuhause, steht das Kindergeld dem Kind zu. So habe ich es mir erlesen. Wie ist das jetzt bei einer Minderjährigen? Ihre Mutter zahlt ihr weder das Zimmer (übernimmt der Vater), noch das Busgeld oder irgendwas. Will das Mädchen bei der Mutter - in ihrem Kinderzimmer - übernachten, findet die Mutter jedes Mal eine Ausrede, warum es nicht möglich ist (die kleine Schwester hat das Zimmer vereinnahmt). Aber die Mutter steckt das Kindergeld in ihre eigene Tasche. Kann man da etwas tun, damit die Kleine das Kindergeld direkt vom Amt bekommt? Spricht man die Mutter darauf an, kommen Ausflüchte, von wegen sie braucht das Geld selber. Der Zweck des Kindergeldes ist doch aber die finanzielle Unterstützung für das Kind. Insofern müsste es doch eine Möglichkeit geben, dass das Geld nicht an die Mutter gezahlt wird, sondern direkt. Oder?
Ich weiß, ist ein kompliziertes Thema. Am meisten tut mir die Kleine ja leid. Ich hab mir von meinem ersten Lehrlingsgeld ein anständiges Handy gekauft. Sie kann das nicht, sie arbeitet und hat kein Geld. Finanziell können ihr Vater und ich sie auch nicht viel mehr unterstützen, die Großeltern haben auch nicht viel. Ich denke schon, dass die Mutter da auch eine gewisse Verpflichtung hat.
Kann mir hier vielleicht jemand etwas weiter helfen oder hat Erfahrungen in der Thematik? Ich bin echt ratlos.
Hallo, ich würde gern eine unparteiische Meinung hören.
damit keine Missverständnisse aufkommen, ich kann dir da nicht wirklich helfen aber du hast ja auch nach unserer Meinung gefragt. Ich glaube schon dass es möglich ist das Kindergeld direkt an das betroffene Kind auszahlen zu lassen. Unter den von dir geschilderten Umständen wäre es nach meiner Logik nur gerecht so.
Aber wie so oft hat gerecht sein nicht immer etwas mit Recht bekommen zu tun, und logisch ist oft beides nicht. Aber schildert die Umstände doch mal bei der Kindergeldkasse und fragt da nach den Möglichkeiten. Die müssten es euch doch ganz genau sagen können
Die Mutter meint, sie muss die Ausbildungsstelle der
Kindergeldstelle nicht melden. Ist das richtig?
Das ist der Kindergeldstelle bis zum 18. Geburtstag egal.
Meines Wissens nach ist doch die Höhe des Ausbildungsgehaltes bei der
Kindergeldberechnung von Bedeutung?
Nö. Das spielt nur beim BAföG eine Rolle
Das Kindergeld soll für das Kind verwendet werden. Ist das
Kind in der Ausbildung volljährig und wohnt nicht mehr
zuhause, steht das Kindergeld dem Kind zu. So habe ich es mir
erlesen. Wie ist das jetzt bei einer Minderjährigen?
Ich denke genauso.
Aber die Mutter steckt
das Kindergeld in ihre eigene Tasche. Kann man da etwas tun,
damit die Kleine das Kindergeld direkt vom Amt bekommt?
Auszahlung an das Kind direkt beantragen und den Fall so schildern.
das Direkt in die Tasche stecken noch mal extra in einem Recht-Forum erörtern.
ggf. Anwalt einschalten
Die Mutter meint, sie muss die Ausbildungsstelle der
Kindergeldstelle nicht melden. Ist das richtig? Meines Wissens
nach ist doch die Höhe des Ausbildungsgehaltes bei der
Kindergeldberechnung von Bedeutung?
Ob die Ausbildung und deren Vergütung bei einem minderjährigen Kind der Kindergeldstelle gemeldet werden muss, da bin ich nicht sicher. Details findest Du sicher im offiziellen Merkblatt: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Das Kindergeld soll für das Kind verwendet werden. Ist das
Kind in der Ausbildung volljährig und wohnt nicht mehr
zuhause, steht das Kindergeld dem Kind zu. So habe ich es mir
erlesen. Wie ist das jetzt bei einer Minderjährigen?
Auch bei Minderjährigen sollte diese Regel gelten. Die finanzielle Situation ist schliesslich identisch.
Aber die Mutter steckt
das Kindergeld in ihre eigene Tasche. Kann man da etwas tun,
damit die Kleine das Kindergeld direkt vom Amt bekommt?
Das Kindergeld steht demjenigen zu, der für den Lebensunterhalt des „Kindes“ aufkommt. Das kann ggf. auch das Kind selbst sein. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, ist die Situation natürlich etwas komplizierter. Die Zustimmung zur Übertragung ist in der Regel notwendig, ansonsten geht es wohl nur mit Stress/Gericht.
Spricht man die Mutter darauf an, kommen Ausflüchte, von wegen
sie braucht das Geld selber. Der Zweck des Kindergeldes ist
doch aber die finanzielle Unterstützung für das Kind.
So ist es. Alles andere ist Betrug am eigenen Kind!
Kann mir hier vielleicht jemand etwas weiter helfen oder hat
Erfahrungen in der Thematik? Ich bin echt ratlos.
Mein Tipp wäre gemeinsam bei der Kindergeldstelle vorstellig werden und die Situation schildern. Ein anderer Weg wäre das Jugendamt. Gegebenenfalls wäre das Sorgerecht zu beantragen, dann wird Einiges leichter.