Hallo,
nehmen wir mal an, es stellt sich folgende Situation:
Die Tochter eines Ehepaares wird mit 21 Jahren schwanger. Das Kindergeld wird wie gewohnt an die Eltern weiter gezahlt, da man für den Arbeitsmarkt (laut Aussage des AA) ja nicht verfügbar ist.
Später jedoch meldet sich die Kindergeldstelle mit der Aussage, dass das Kindergeld über die neun Monate der Schwangerschaft zu Unrecht gezahlt wurde, mit der gleichen Begründung: man sei für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar. In Folge dessen will der Staat natürlich sein Geld zurück.
Nehmen wir weiterhin an, dass weder die Eltern noch das Kind in Anbetracht einer möglichen Rückzahlung die Kosten für einen Anwalt aufbringen können und sich so erst einmal informieren wollen, welche Aussage nun die Richtige ist.
Nun, mit welchen Regelungen wird das Kindergeld denn nun gezahlt?
LG