X (24, verheiratet) besucht in Vollzeit eine zweijährige Fortbildungsmaßnahme zum stattl. gepr. Techniker die steuerlich als Werbungskosten abzusetzten ist, da eine Berufsausbildung und mind. ein Jahr Praxiserfahrung die Vorraussetzungen für den Besuch der Technikeschule / Meisterschule ist.
Die Familienkasse verweigert die Zahlung des Kindegreldes, da der Schulbesuch nicht als Werbungskosten anerkannt werden. X kommt allerdings nur unter die Freigrenze, wenn die Werbungskosten akzeptiert werden.
Hat da jemand zufällig passende Urteile / Tipps die in diesem angenommenen Fall weiterhelfen könnten?