Hallo,
ich beginne zum August dieses Jahres eine schulische Ausbildung. Dem zu Folge bin ich nicht mehr ausbildungssuchend geführt. Kann ich von jetzt bis August Kindergeld beantragen?
Danke für die Antworten.
MFG Tommy
Hallo,
ich beginne zum August dieses Jahres eine schulische Ausbildung. Dem zu Folge bin ich nicht mehr ausbildungssuchend geführt. Kann ich von jetzt bis August Kindergeld beantragen?
Danke für die Antworten.
MFG Tommy
Hallo, da ich bei einem Rechtsanwalt arbeite und dass in das Steuerrecht fällt, müsste man dazu müsste einen Steuerberater oder Steuerfachangestellte befragen. LG
hi tommy,
das kommt auf verschiedene faktoren an:
zu 1. du hast generell nur anspruch während der ausbildung und maximal bis 25
auch wenn du bereits eine ausbildung abgeschlossen hast kann dir das kindergeld verwehrt werden
wenn du bis august mehr als 400€/monat verdienst kann es schwierig werden
schreib mir doch einfach nochmal ein paar eckdaten zu dir
ich muss seit 3 jahren immer wieder kindergeld beantragen, weil ich studiert hab und nun ne ausbildung mache
ganz wichtig: heb quittungen von schulmaterial auf. kannst du als aufwand geltend machen
wie hoch wird das ausbildungsgehalt sein? und wohnst du weiter weg von deinen eltern in der eigenen wohnung?
wenn man das alles weiß kann man dir auch ne prognose für die ausbildung stellen.
ich hoffe ich konnt dir schonmal einen groben überblick gewähren.
lg, die schlumpf
Hallo, Tommy,
obwohl ich mich in Sachen Kindergeld nicht so gut auskenne - ich bin 57 Jahre alt - denke ich, dass Dir entweder Kindergeld oder eine entsprechende Unterstützung vom Sozialamt zusteht. Auf jeden Fall gilt: beantragen kann und darf man alles! In einem ablehnenden Bescheid wird Dir zumindestens weitergeholfen und gesagt, was Du weiter machen kannst.
Gruß
Hans
Da rate ich bei dem zuständigem Jugendamt anzufragen!