ein Kind über 18 Jahre muss die Schule während des Schuljahres verlassen. Erhalten die Eltern dann noch Kindergeld für dieses Kind? Erfährt die Kindergeldkasse (Arbeitsamt) überhaupt davon, dass dieses Kind nicht mehr die Schule besucht? Immerhin hat es zu Schuljahresbeginn eine Schulbescheinigung abgegeben, welche bis Schuljahresende ausgestellt ist.
Vielleicht ist hier jemand von Arbeitsamt, der das weiss.
ich bin nicht beim Arbeitsamt beschäftigt und kann nur aus eigener Erfahrung berichten:
Kinder über 18 erhalten nicht mehr automatisch Kindergeld. Es muss beantragt werden und am Ende des Bewilligungszeitraums muss nachgewiesen werden, ob das Geld zu Recht bezogen wurde. Bei der Beantragung muss man auch die Versicherung unterschreiben, dass man sofort Änderungen meldet. Tut man es nicht, kanns im Nachhinein Ärger geben.
Wenn das Kind die Schule abbricht und arbeitslos ist, kann noch Kindergeld bis zum 21 Lebensjahr gezahlt werden - ist es in Ausbildung - vorläufig noch bis zum 27 Lebensjahr,
Viele Grüße
Ute
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Kinder über 18 erhalten nicht mehr automatisch Kindergeld. Es
muss beantragt werden und am Ende des Bewilligungszeitraums
muss nachgewiesen werden, ob das Geld zu Recht bezogen wurde.
Beantragt wird es ja mit der Schulbescheinigung. Wie aber soll man am Ende des Schuljahres nachweisen, dass man das ganze Jahr auf der Schule war? Eine zweite Schulbescheibigung wird in der Regel nicht ausgestellt.
Bei der Beantragung muss man auch die Versicherung
unterschreiben, dass man sofort Änderungen meldet. Tut man es
nicht, kanns im Nachhinein Ärger geben.
Nun ja, den möchte ich sehen, der sofort hinläuft und sagt „Ich bin kein Schüler mehr“.
Wenn das Kind die Schule abbricht und arbeitslos ist, kann
noch Kindergeld bis zum 21 Lebensjahr gezahlt werden -
Aber nur wenn es sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet, oder nicht?
Bei der Beantragung muss man auch die Versicherung
unterschreiben, dass man sofort Änderungen meldet. Tut man es
nicht, kanns im Nachhinein Ärger geben.
Nun ja, den möchte ich sehen, der sofort hinläuft und sagt
„Ich bin kein Schüler mehr“.
Derjenige, der sich rechtmäßig verhält, wird das tun, weil ihn § 68 I EStG dazu verpflichtet:
„Wer Kindergeld beantragt oder erhält, hat Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen.“
ich gehe davon aus, dass in vielen Fällen keine Meldung über Änderungen erfolgt, weil es seitens des Amtes nicht überprüfbar ist.
Einige melden sich zu Schuljahresbeginn an und kommen dann einfach igendwann nicht mehr in die Schule. Diese Leute melden sich in der Regel auch nicht beim Arbeitsamt ab.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich gehe davon aus, dass in vielen Fällen keine Meldung über
Änderungen erfolgt, weil es seitens des Amtes nicht
überprüfbar ist.
Einige melden sich zu Schuljahresbeginn an und kommen dann
einfach igendwann nicht mehr in die Schule. Diese Leute melden
sich in der Regel auch nicht beim Arbeitsamt ab.
Ich gehe auch davon aus, dass in meinem örtlichen Supermarkt viele klauen, weil das das Personal kaum überprüft werden kann, ich gehe auch davon aus, dass eine Menge Menschen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, weil an manchen Stellen recht selten geblitzt wird. Manche Menschen schnallen sich grundsätzlich nicht an und mussten noch nie bezahlen, weil sie einfach nicht aufgefallen sind. Manche Menschen versuchen wo sie können, staatliche Leistungen zu bekommen, und drücken dann bei der Ehrlichkeit auch mal ein Auge zu.
Aber was hat das damit zu tun, was man zu tun verpflichtet ist oder nicht?
meine Frage war:
„Erfährt die Kindergeldkasse (Arbeitsamt) überhaupt davon, dass dieses Kind nicht mehr die Schule besucht?“
Die Antwort lautet offenbar „Nein“. Sie erfährt es nicht automatisch.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Antwort lautet offenbar „Nein“. Sie erfährt es nicht
automatisch.
Das haben Juristen so an sich, dass sie aufgeworfene Rechtsfragen umfassend beantworten möchten.
Tut mir auch leid, wenn ich sagen musste, dass ein solches Vorgehen rechtswidrig ist. Ob das die zustängige Stelle erfährt oder nicht hat damit nicht viel zu tun. Ich frage ja auch nicht: „Was passiert, wenn man sich beim Klauen nicht erwischen lässt?“ Klar lautet die Antwort: Es passiert nichts! Dennoch ist das nicht in Ordnung. Aber schon okay, geiz ist geil und man nimmt mit, was man kriegen kann.
Das haben Juristen so an sich, dass sie aufgeworfene
Rechtsfragen umfassend beantworten möchten.
Tut mir auch leid, wenn ich sagen musste, dass ein solches
Vorgehen rechtswidrig ist. Ob das die zustängige Stelle
erfährt oder nicht hat damit nicht viel zu tun. Ich frage ja
auch nicht: „Was passiert, wenn man sich beim Klauen nicht
erwischen lässt?“ Klar lautet die Antwort: Es passiert nichts!
Dennoch ist das nicht in Ordnung. Aber schon okay, geiz ist
geil und man nimmt mit, was man kriegen kann.
Was soll nun der letzte Satz? Meine Frage zielte dartauf ab, ob es das AA automatisch erfährt oder nicht. Ich habe nämlich den Verdacht, dass sich jemand nur mal angemeldet hat, um mit diversen Bescheinigungen bei diversen Stellen Vorteile zu bekommen (Kindergeldkasse, Schülerticket, Schülerausweis mitnehmen), um dann nach ein paar Wochen ohne Kommentar einfach nicht mehr in der Schule zu erscheinen (Abmelden ist ja nicht notwendig, denkt man sichda wohl). In diesem Falle würde ich dann die Kindergeldkasse und auch den Verkehrsverbund persönlich durch Anruf über den neuen Status der Person informieren, da hier meiner Meinung nach nur der Bescheinigungen wegen eine Anmeldung in der Schule erfolgte.
Als Rechtsreferendar wirst du mir nun hoffentlich bestätigen, dass zumindest die Information der Kindergeldkasse im Rahmen der Austauschpflicht unter Behörden rechtmäßig ist.
schön, das zu hören. Bei der besagten Person habe ich nämlich wirklich den Eindruck, dass es nur darum ging Bescheinigungen ausgestellt zu bekommen. Die waren wichtig, aber dann war sie schon bald nie mehr geesehen - eine Abmeldung hält sie offenbar auch nicht für notwendig.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hatte auch überlegt, wie man zur ordnung anhalten kann. aber nach dem posting von daisy habe ich mich auch erinnert. die familienkasse fordert immer den ausbildungsnachweis an. das ist nicht nur einzeln so, sondern regel. ich erinnere mich nun wieder gut, dass ich damals mein abizeugnis sowie mein zeugnis der berufsausbildung einreichen musste (vorzeitige prüfung). nun studiere ich und die kasse will auch jedes jahr meine imma-bescheinigungen sehen. derjenigewelche wird schon sehen: rückforderungen gerade beim KiG gehen schnell in den 4stelligen bereich und tuen ganz schön weh!
bei nach dem Bezugszeitraum abzugebenden Erklärung musste bei uns ein Ausbildungsnachweis - hier Zeugnis - vorgelegt werden. Wenn derjenige keinen Beweis vorlegen kann, wird das Geld zurückgefodert und er erhält ein Bußgeld, weil er sich nicht rechtzeitig gemeldet hat. Vom Arbeitsamt muss auch eine Bescheinigung vorgelegt werden. (Arbeitslosmeldung und Beleg über Arbeitslosengeld). Es kann auch der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes verlangt werden. - eine Kopie der Lohnsteuerkarte wird auf jeden Fall verlangt
Viele Grüße
Utemaus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
meine Frage war:
„Erfährt die Kindergeldkasse (Arbeitsamt) überhaupt davon,
dass dieses Kind nicht mehr die Schule besucht?“
Die Antwort lautet offenbar „Nein“. Sie erfährt es nicht
automatisch.
Nicht automatisch, aber nachträglich (gefordertes Abschlusszeugnis kann nicht vorgelegt werden).
Die Rückzahlungen sind dann bitter.