Hallo,
ich absolviere momentan ein duales Studium, d.h. ich mache gleichzeitig eine Ausbildung.
Nun droht es uns, dass wir mein erhaltenes Kindergeld für 2007 zurückzahlen müssen, da ich wenig zuviel verdient habe.
Ich würde jetzt gerne wissen, wie das mit den Werbungskosten genau geregelt ist. 920 Euro werden immer abgezogen, oder? Was kann ich noch als Werbungskosten geltend machen? Bücherkauf, Studienbeiträge, Semestergebühren? Wie sieht das mit der Pendlerpauschale aus? Mein Ausbildungsbetrieb befindet sich ca. 40 km von meinem Wohnort. Steuerrechtlich könnte ich also für 20 km pro Arbeitstag 0,30 Euro geltend machen. Gilt das auch bzgl. des Kindergeldes?
Wie genau gebe ich das der Familienkasse an? Einfach Entfernung und Arbeitstage in diesem Jahr?
Für das Kindergeld werden ja die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Wie sieht das mit gezahlten Steuern aus? Muss man die in den Grenzbetrag (7680 Euro) einrechnen, oder werden die gezahlten Steuern auch abgezogen?
Freue mich auf Antworten!