Kindergeld: Was kann man geltend machen?

Hallo,

ich absolviere momentan ein duales Studium, d.h. ich mache gleichzeitig eine Ausbildung.
Nun droht es uns, dass wir mein erhaltenes Kindergeld für 2007 zurückzahlen müssen, da ich wenig zuviel verdient habe.
Ich würde jetzt gerne wissen, wie das mit den Werbungskosten genau geregelt ist. 920 Euro werden immer abgezogen, oder? Was kann ich noch als Werbungskosten geltend machen? Bücherkauf, Studienbeiträge, Semestergebühren? Wie sieht das mit der Pendlerpauschale aus? Mein Ausbildungsbetrieb befindet sich ca. 40 km von meinem Wohnort. Steuerrechtlich könnte ich also für 20 km pro Arbeitstag 0,30 Euro geltend machen. Gilt das auch bzgl. des Kindergeldes?
Wie genau gebe ich das der Familienkasse an? Einfach Entfernung und Arbeitstage in diesem Jahr?

Für das Kindergeld werden ja die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Wie sieht das mit gezahlten Steuern aus? Muss man die in den Grenzbetrag (7680 Euro) einrechnen, oder werden die gezahlten Steuern auch abgezogen?

Freue mich auf Antworten!

Hallo,

schau doch bitte mal auf der HP des Bundesverfassungsgerichtes nach. Dort kann man Entscheidungen dieses höchsten Deutschen Gerichtes nachlesen.

Mai 2005 oder früher hat das Verfassungsgericht mal festgelegt, was abgezogen werden darf. Leider habe ich das Aktenzeichen nicht bereit und jetzt auch keine Zeit auf der HP zu suchen.

Gruß
Ingrid

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Siehe unter

http://www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/kig11…

http://www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/kig11…

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/kigel…
(Die Ausführungen zu den Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Krankenversicherung, Renten- und Pflegeversicherung sowie private Versicherungen sind überholt; bitte nicht beachten!)

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ich absolviere momentan ein duales Studium, d.h. ich mache
gleichzeitig eine Ausbildung.
Nun droht es uns, dass wir mein erhaltenes Kindergeld für 2007
zurückzahlen müssen, da ich wenig zuviel verdient habe.

Jo, dat kann passieren

Ich würde jetzt gerne wissen, wie das mit den Werbungskosten
genau geregelt ist. 920 Euro werden immer abgezogen, oder?

Ja; die werden mindestens abgezogen. (falls man das Ganze Jahr KG bekommem hat und man angestellt war.)
Die WK einzeln geltend zu machen, lohnt nur, wenn man die 920€ überschreitet.

Was kann ich noch als Werbungskosten geltend machen?
Bücherkauf,

Ja

Studienbeiträge, Semestergebühren?

nicht die normalen Rückmeldegebühren, nur die neu eingeführten Studiengebühren. Bei einer Dualen Ausbildung könnten aber auch die
Rückmeldegebühren ansetzbar sein.

Wie sieht das mit der
Pendlerpauschale aus? Mein Ausbildungsbetrieb befindet sich
ca. 40 km von meinem Wohnort. Steuerrechtlich könnte ich also
für 20 km pro Arbeitstag 0,30 Euro geltend machen. Gilt das
auch bzgl. des Kindergeldes?

Nach geltendem Recht ja.
Wenn das BVG die Regelung mit dem 20. km kippt, dann alle km
Vorsichtshalber Widerspruch einlegen.

Wie genau gebe ich das der Familienkasse an? Einfach
Entfernung und Arbeitstage in diesem Jahr?

x Tage zum Ausbildungsbetrieb und die km,
x Tage zur Uni und die km,
Für die uni könnten m. E. sogar Verpflegungspauschalen anfallen

Für das Kindergeld werden ja die Arbeitnehmer-Beiträge zur
Sozialversicherung abgezogen.

Ja

oder werden die gezahlten Steuern auch abgezogen?

Nein.

Viel KnowHow und Denkanstöße zu WK habe ich hier gesammelt: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php (habe 4 Kinder im Alter von 10 bis 27)

Gruß JoKu