Nehmen wir mal an, ein Azubi bekommt Kindergeld. Im dritten Lehrjahr bekommt er weiterhin wie gewohnt das Kindergeld und lernt Mitte des Jahres aus ( Juni). Danach wird er fest angestellt und verdient dementsprechend ein höheres Gehalt, erhält aber für den Rest des Jahres noch das Kindergeld. Am Jahresende ist er natürlich über die Einkommensfreigrenze mit seinen Einkünften.
Wie ist die Regelung hier, wenn das Kindergeld nun zurück verlangt wird ? Zählt hier das, was er im gesamten Jahr verdient hat oder hat er die ersten 6 Monate berechtigt das Kindergeld erhalten und die restlichen 6 Monate nicht ?
Welche der zwei Möglichkeiten tritt hier ein -> 1) die Hälfte kann er behalten und die andere muss er zurück zahlen oder 2) er muss die gesamte Summe zurück zahlen ?
Nehmen wir mal an, ein Azubi bekommt Kindergeld. Im dritten
Lehrjahr bekommt er weiterhin wie gewohnt das Kindergeld und
lernt Mitte des Jahres aus ( Juni). Danach wird er fest
angestellt
Das KG steht ihm bis zum Monatsende nach Ausbildungsende zu (es sei denn er wird arbeitslos).
Das danach gezahlte KG muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden.
und verdient dementsprechend ein höheres Gehalt,
erhält aber für den Rest des Jahres noch das Kindergeld. Am
Jahresende ist er natürlich über die Einkommensfreigrenze mit
seinen Einkünften.
Es zählen nur die Einkünfte während der KG-Zeit.
Die Einkommensfreigrenze wird entsprechend gezwölftelt,
die Werbungskostenpauschale auch.
Wie wird sein Gehalt angesetzt ?
Nehmen wir an er verdient für die ersten 6 Monate monatlich Gesamtbrutto 850 € und Netto kriegt er 660 € raus.
Die Sozialabgaben ( KV, RV,Pflege,Arbeitslosenv. ) darf er dann dementsprechend abziehen und kann nur sein Nettogehalt 660 € ansetzen ?
Bruttoarbeitslohn in diesen 6 Monaten
abzüglich
-Sozialversicherungsbeiträge,
-Werbungskostenpauschbetrag anteilig 460 € oder Werbungskosten wenn höher,
= Summe 1
Der Höchstbetrag von 7.680 € wird ebenfalls auf 6/12 berechnet = 3.840 €. Wenn Summe1 kleiner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie kommt es denn, dass die Familienkasse /
Besoldungsstelle hier überhaupt gezahlt hat? Hat man da evtl.
falsche Angaben gemacht?
Das ist es ja, die Eltern des Azubis haben ja das Kindergeld erhalten.
Während der ca. 3 Jahre KG-vergabe wollte die KG-Stelle keine Nachweise haben und hat gezahlt ( war auch berechtigt ). Naja, nach Ausbildungsende haben die Eltern nun versäumt das anzugeben und deshalb nun die Rückerstattung.
Hallo,
Kann bitte nochmal jemand ueberpruefen, ob diese Aussagen stimmen. Wird nicht beim Kindergeld aehnlich wie bei der Steuer in Kalenderjahren gerechnet?
Gruss
Christoph
Das wundert mich. Es steht ja meist (wenn nicht ein Jahr wiederholt wird durch Prüfungsdurchfall) fest, wie lange die Ausbildung dauert. Also dürfte das Kindergeld maximal bis zu dem Monat des Ausbildungsendes lt. Ausbildungsvertrag zu gewähren sein. Aber gut, ist ja nun auch egal.
Die Aussagen stimmen, es wird monatlich gerechnet.
Ja, absolut richtig. War mein Denkfehler. Die - mutmasslich volljaehrige - Person war ja ab Mitte des Jahres nicht mehr in Ausbildung.
Danke fuer die Klarstellung.