Kindergeld, Was tun bei nicht Fristeinhaltung

Hallo,

also ich habe vor kurzem Kindergeld für das letzte Jahr beantragt. Daraufhin erhielt ich ein schreiben, wo drin steht das ich die Werbungskosten angeben soll. Habe ich dann auch aufgelistet und abgeschickt. Jetzt bekam ich wiedrrum ein schreiben von denen, das ich die Frist nicht eingehalten hätte.
Dabei stand auf dem Zettel keine Fristangabe.

Meine Frage lautet jetzt:

Gibt es generell eine Frist, die man einhalten muss bis man die Werbungskosten aufgelistet hat und zurück geschickt haben muss? Ich sag mal einen Monat oder muss das auf dem Brief stehen?

Danke schon mal für eine Antwort.

Hi…

Es muss eine Rechtsbehelfsbelehrung zum Widerruf bzw. fuer
Terminangelegenheiten auf dem Schreiben sein, sonst ist deren
Ablehnung ungueltig wegen der Begruendung der Fristeinhaltung.
Widerspruch einlegen!
Lg

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War das Schreiben zufällig ein Bescheid? Das ggf. ohne Werbungskosten kein Kindergeldanspruch besteht`?

Dann gibt es eine Frist. Diese ist aus der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid ersichtlich.

Sollte es tatsächlich nur ein Schreiben sein ist mir das nicht bekannt!
Was steht denn in dem Schreiben das Sie die Frist nicht eingehalten haben? Was ist dadurch passiert?

Etwas genauere Angaben wären nicht schlecht!
MfG

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Hallo,

grundsätzlich kann ich Dir die Frage nicht beantworten, da ich keine Kinder habe und dies deshalb gar nicht kenne.

Schau doch mal, wann der Brief vom Amt geschrieben wurde und ob der Poststempel auf dem Umschlag weit davon auseinander liegt. Manchmal kommt ein Brief außerhalb der Frist an. Dann muss man direkt Kontakt aufnehmen und angeben, daß der Brief erst dann und dann kam. Gleiches gilt für Urlaub.

Dann könntest Du noch beim Amt anrufen oder vorbeigehen und nach der Frist fragen. Die beißen doch nicht. Anrufen, den Sachverhalt schildern, nach möglichen Fristen fragen und dann darauf hinweisen, daß in Deinem Schreiben keine Frist angegeben wurde.
Das kannst Du mit dem Amt so einfach selbst klären.

Gruß Ina

Hallo ,denke das dies das ermässen des Sachbearbeiters ist

weiss es aber nicht genau !
MfG

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@all
Danke für die Zahlreichen Antworten. Hab mal beim Amt angerufen und die haben auch gesagt wenn auf dem Schreiben nichts steht dann einfach so schnell wie möglich zurück schicken.
Aber schnell ist ja auch relativ.
Also werde dann den Widerruf machen und werde mich dann mal bei euch melden sobald ich näheres weiß.

Mfg

Hallo Axel,
also wenn die Familienkasse etwas von dir/Eltern etwas anfordert, steht in der Regel schon eine Frist. Wenn danach eine Bescheid kommt „Versagung wegen fehlender Mitwirkung“ hat man immer noch die 4-Wochen Einspruchsfrist. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, ist es tatsächlich zu spät.
Wenn aber dieser Bescheid „Versagung wegen fehlender Mitwirkung“ nicht kam, also ergangen ist, kann man bis zu 4 Jahren rückwirkend das Kindergeld beantragen.
Wann genau (DAtum) kam denn das letzte Schreiben und was stand genau drin.

Gruß
juliatimlea

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Sorry,
aber in diesem Fall kenne ich mich nicht so gut aus.
Hoffe dennoch daß Ihnen weitergeholfen wurde.

LG
Pitcher