Hallo,
ich habe folgende Frage zum Kindergeld. Ich bin vor 1 1/2 Jahren nach Bayern gezogen um hier meine Ausbildung zu machen und wohne mit meinem Freund in einer Wohnung. Vor kurzem habe ich die Ausbildung abgebrochen. In der Ausbildung habe ich meinen Lohn und zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt bekommen. Was ich nicht wußte: Mein Vater hat in der Zeit Kindergeld für mich bekommen und für „harte“ Zeiten zurückgelegt. Diese harten Zeiten sind jetzt angebrochen und ich wollte mir das Geld holen. Er weigert sich jedoch, es mir auszuzahlen, da er fest davon überzeugt ist, dass es mir wohl nicht zugestanden hat und er es zurückzahlen muss. Schließlich liegt mein Einkommen inklusive der Berufsausbildungsbeihilfe über der offiziellen Höchsgrenze von (wenn ich micht nun nicht irre) 7900Euro im Jahr.
Nun weiß ich aber, dass bei der Berechnung des Verdienstes bestimmte Beträge abgezogen werden müssen, sprich Werbekosten etc…
Meine Frage ist nun: Was genau im Einzelnen kann ich dort abziehen?
Besonders interessiert es mich, ob dabei auch Miete, Stom, Telefon etc. verrechnet werden, schließlich muss ich ja von irgendetwas leben und anderen Kindern, die im Haushalt der Eltern wohnen entstehen diese Kosten auch nicht. Finanzielle Unterstützung von meinen Eltern kann ich nicht erwarten, da beide arbeitslos sind, beziehungsweise war meine Mutter bis zu ihrem Tod vor einigen Wochen arbeitslos. Kann mir irgendwer antworten oder Internetseiten nennen, auf denen auch der Faktor Miete erwähnt wird? Ich brauche schlagkräftige Argumente um meinen Vater zu überzeugen und an mein Geld zu kommen, damit ich wenigstens meine Miete bezahlen kann!
Kindergeld
Hallo,
Da wirst du leider nichts machen können, denn Kindergeld steht den Eltern zu und nicht den Kindern.
Gruß
Sticky
Da ich nicht bei meinen Eltern wohne und auch keine abgeschlossene Ausbildung habe, sind diese unterhaltspflichtig. Dafür bekommen sie das Kindergeld, bzw. nun ja mein Vater. Es steht mir zu, am sonsten gäbe es eim Arbeitsamt nicht die Möglichkeit, sich das Kindergeld bei Problemen mit den Eltern direkt auszahlen zu lassen, was ich in Zukunft auch tun werde und wofür ich mir auch sämtiche Unterlagen habe zuschicken lassen. Mein Frage war jedoch nicht, ob es mir oder meinem Vater zusteht sondern, ob ich überhaupt welches hätte in der Zeit beziehen dürfen bzw. ob bei meinem Verdienst die Miete für meine eigene Wohnung abgezogen werden darf. Dass ich es bekomme, wenn es mir auch tatsächlich zustand, hat mein Vater mir schon zugesichert!!
Hallo,
Nun weiß ich aber, dass bei der Berechnung des Verdienstes
bestimmte Beträge abgezogen werden müssen, sprich Werbekosten
etc…
Meine Frage ist nun: Was genau im Einzelnen kann ich dort
abziehen?
Denke das dürfte Dir weiterhelfen
http://www.welt.de/data/2005/05/14/718342.html
Besonders interessiert es mich, ob dabei auch Miete, Stom,
Telefon etc. verrechnet werden, schließlich muss ich ja von
irgendetwas leben und anderen Kindern, die im Haushalt der
Eltern wohnen entstehen diese Kosten auch nicht.
Das kannst du wohl vergessen.
Gruß
Benjamin
Hallo,
Kann mir irgendwer
antworten oder Internetseiten nennen, auf denen auch der
Faktor Miete erwähnt wird? Ich brauche schlagkräftige
Argumente um meinen Vater zu überzeugen und an mein Geld zu
kommen, damit ich wenigstens meine Miete bezahlen kann!
kann Dir nur ein Seite nennen, wo die Kosten für die Unterkunft eben nicht in Ansatz gebracht werden können.
Aber die Bemessungsgrenzen sind da auch für zurückliegende Jahre aufgeführt.
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C1595963_N968…
Gruß
Peter
Hallo,
ich habe folgende Frage zum Kindergeld. Ich bin vor 1 1/2
Jahren nach Bayern gezogen um hier meine Ausbildung zu machen
und wohne mit meinem Freund in einer Wohnung. Vor kurzem habe
ich die Ausbildung abgebrochen. In der Ausbildung habe ich
meinen Lohn und zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe vom
Arbeitsamt bekommen. Was ich nicht wußte: Mein Vater hat in
der Zeit Kindergeld für mich bekommen und für „harte“ Zeiten
zurückgelegt. Diese harten Zeiten sind jetzt angebrochen und
ich wollte mir das Geld holen. Er weigert sich jedoch, es mir
auszuzahlen, da er fest davon überzeugt ist, dass es mir wohl
nicht zugestanden hat und er es zurückzahlen muss.
Wenn er die Gefahr sieht, dass er es an die Familienkasse zurückzahlen muss, ist verständlich, dass er es Dir bis zur Klärung der Sachlage (noch) nicht geben möchte.
Schließlich
liegt mein Einkommen inklusive der Berufsausbildungsbeihilfe
über der offiziellen Höchsgrenze von (wenn ich micht nun nicht
irre) 7900 Euro im Jahr.
Seit 2004 sind es 7.680,- €
Nun weiß ich aber, dass bei der Berechnung des Verdienstes
bestimmte Beträge abgezogen werden müssen, sprich Werbekosten
etc…
Meine Frage ist nun: Was genau im Einzelnen kann ich dort
abziehen?
Vom BruttoLohn können die Werbungskosten und die vom Arbeitgeber abgeführten Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Mehr: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm
Veilleicht kannst Du mal genau nachrechnen, und ihm seine Ängste nehmen.
Da Du jetzt nur Arbeitslosengeld bekommst, wirst Du doch wohl unter der Grenze bleiben?
Besonders interessiert es mich, ob dabei auch Miete, Stom,
Telefon etc. verrechnet werden
Bei der Einkommensgrenze zum Kindergeld nicht abziehbar
beziehungsweise war meine Mutter bis zu
ihrem Tod vor einigen Wochen arbeitslos.
Hast Du eine Halbwaisenrente beantragt?
Ausbildung abgebrochen
arbeitslos melden, Kindergeld weiter beantragen
Ansonsten wäre zu klären, ob ind wie weit, Dein Vater (noch) für Dich unterhaltspflichtig ist.
Gruß Joku