Kindergeld - Webungskosten - Berechnung korrekt?

Hallo,

Ich habe folgende Werbungskosten aufgestellt. Wichtig ist, dass die Berechnung richtig ist, da ein paar Euro schon das Übersteigen der Einkommensgrenze bedeuten können:

Arbeitszeit vor der Ausbildung

0,30 cent * Entfernung * Arbeitstage

Ausbildungszeit von 01.08.2010 bis 31.12.2010
0,30 cent * Entfernung * Arbeitstage
Da ich an jedem Tag an dem ich Berufsschulunterricht habe noch zur Arbeit muss, ergibt sich die gleiche Strecke.

Reisekosten: Fahrt zur Berufsschule, jeweils 2 mal in der Wochenur ein Weg, da der Hinweg schon von den Fahrtkosten abgedeckt wird.

Fahrkosten und Reisekosten gesamt

  • Fahrtkostenerstattung durch Betrieb
  • Summe der Sozialversicherungsbeiträge

Anschaffung eines Notebook zum Schreiben der Berichtshefte
Absetzen auf 3 Jahre ergibt ein Drittel des Kaufpreises für das Jahr 2010
Anschaffung eines Druckers zum Drucken der Berichtshefte: Gesamtpreis

Gesetzliche Krankenkassenbeiträge kann man in keinem Fall abziehen?

Kann man vom Netto-Gehalt des Ehepartners welches zur Berechnung der Kindergeldanspruchs herangezogen wird noch Fahrtkosten oder Werbungskosten des Ehepartners abziehen?

Hallo,
dein Fall ist leider viel zu speziell, um darauf so einfach zu antworten.
Wenn ich das richtig verstehe, bist du verheiratet? Dies bedeutet eine besondere Berechnung und Berücksichtigung bei der Familienkasse mit der ich mich leider nicht auskenne.
Auch die Berücksichtigung eines Notebooks bei den Werbungskosten ist bei der Familienkasse leider auch nicht mein Gebiet…sorry.

Ich weiss allerdings, dass ein Notebook nicht voll berücksichtigt wird, da es ja auch privat genutzt wird. Wie im einzelnen die Berechnung ist, weiss ich leider nicht.
Wie WK bei den Einkünften des Ehepartner berücksichtigt werden, weiss ich leider auch nicht, aber ich denke, auch dort werden sie berücksichtigt.
Krankenkassenbeiträge werden nicht extra berücksichtigt. Das ist in den ca. 20% Abzug vom Brutto bereits drin.

Sofern der Arbeitgeber Fahrtkosten erstattet, wird das natürlich berücksichtigt.
Im Jahr werden max. 230 Tage für Fahrten angenommen.
Dann müssen alle Werbungskosten wie Notebook, Bücher etc. durch Quittungen belegt werden. Sonst werden sie auch nicht berücksichtigt.
Mehr kann ich dir leider nicht sagen.
Es wird das beste sein, die Antragstellung und Berechnung der Familienkasse abzuwarten.
Sofern du bzw. deine Eltern noch kein Kindergeld für dich beziehen, würde ich dir empfehlen, erst im Nachhinein für 2010 zu beantragen. So käme es auch zu keiner Überzahlung, sondern im besten Fall, zu einer schönen Nachzahlung!

Gruß
juliatimlea