Kindergeld weiterhin beziehen - unmöglich?

Guten Morgen,

ich stehe vor einer Art Dilemma. Zunächst möchte ich darum bitten, konstruktive Antworten zu geben und keine mit beleidigenden Inhalten o.Ä., da ich verzweifelt bin durch meine derzeitige Lage und einfach nur auf ein paar hilfreiche Ratschläge hoffe.

Um meine momentane Situation zu erklären, sei gesagt, dass ich dieses Jahr mein Abitur gemacht und im Juli erhalten habe. Seitdem habe ich mich um einen Nebenjob bemüht, den ich auch gefunden habe und nun ausübe. Das hat einfach den Grund, dass ich nach meiner Schulausbildung einfach einmal „ausspannen“ und Geld verdienen wollte, um zum Teil auch finanziell unabhängig von meinen Eltern zu werden.
Jedenfalls sitzt die Familienkasse meinen Eltern nun im Nacken. Sie möchte gerne wissen, was ich tue. Sie möchten u.a. wissen, ob ich zum Beispiel Arbeit habe oder nicht, eine Ausbildung angefangen habe oder eben auch nicht.

Nun geht es darum, ob ich mich arbeitssuchend oder ausbildungssuchend melden soll, um weiterhin Kindergeld zu beziehen. Allerdings fürchte ich, dass ich mich ausbildungssuchend gar nicht melden darf/kann, da ich bereits feste Pläne für den Herbst 2013 habe, nämlich ein Studium zu beginnen (wofür ich übrigens auch arbeite und spare). Da ich vor ein paar Wochen erst bei der Studienberatung beim Arbeitsamt war, haben diese doch die Informationen darüber und wissen, dass ich an einer Ausbildung kein Interesse habe.

Soll/kann ich mich trotzdem Ausbildungssuchend melden, weil ich quasi auf der Suche nach einem Studium bin, oder nicht? Verzeiht mir, wenn das alles verwirrend auf euch wirkt, aber es geht im Grunde genommen um viel mehr:

Mein Vater hat durch schlechte Auftragslage bei seinem letzten Arbeitgeber seine Arbeit verloren und bezieht nun Arbeitslosengeld II. Würde das Kindergeld für mich nun gestrichen werden, würde nicht nur das fehlen, sondern es gäbe auch Abzüge beim Arbeitslosengeld für meinen Vater. Ich wohne noch Zuhause sowie mein Bruder, der seine Ausbildung bereits beendet hat und normal arbeitet, sodass die Ausgaben eben für eine vierköpfige Familie zu erbringen sind. Meine Mutter arbeitet auf Teilzeit, könnte sich theoretisch gesehen auf Vollzeit hochstufen lassen, was sie gesundheitlich jedoch nicht bewältigen könnte.

Kurzum brauchen wir also jegliches Geld; einerseits das Kindergeld für meine Eltern, andererseits brauche ich den eigenen Verdienst, um mir ein Studium, welches meine Eltern eben leider nicht (Teil-)Finanzieren können, zu ermöglichen.

Was soll ich nun tun? Das Kindergeld wird uns wahrscheinlich eh gestrichen, da ich fünf Stunden mehr die Woche arbeite, als erlaubt ist (20 Stunden ist die Grenze). Ich weiß, die Gesetze sind fest, aber gibt es gar keine Möglichkeit? Ich habe mich vor dieser ganzen Sache nicht viel um Politik und Recht gekümmert und bin nun erschrocken darüber, wie - es tut mir Leid für diesen Ausdruck - unfair einem das Leben manchmal spielt.

Ich weiß nicht einmal genau, was ich mir nun von euch erhoffe, aber vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir etwas dazu sagen, ob ich, wenn ich ausbildungssuchend gemeldet bin, weiterhin Kindergeld bekomme, obwohl ich mehr als 20 Stunden arbeite?

Noch einmal möchte ich darum bitten, nicht mit dem Finger auf mich zu zeigen und mich als Schmarotzer zu bezeichnen, nur weil ich darum bemüht bin, Kindergeld weiterhin zu beziehen. Die ganze Angelegenheit ist für mich so schon schlimm genug.

Falls sich jemand diese lange Ausführung bis hierher durchgelesen hat, danke ich bereits dafür und würde mich einfach über Ratschläge und Tipps freuen.

Danke!

Guten Tag.

Da Sie voraussichtlich keinen Anspruch auf Kindergeld haben, müsste Ihr Vater diesen Ablehnungsbescheid bei dem zuständigen Jobcenter vorlegen, dann wird das Kindergeld auch nicht mehr bei der BErechnung des Arbeitslosengeldes 2 berücksichtigt und Ihr Vater erhält dann mehr Geld (sollte in der Höhe des Kindergeldes Minus abzgl. 30 € sein) vom Jobcenter.

Guten Morgen virtualman81,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort und den darin enthaltenen Hinweis. Dazu eröffnet sich mir eine neue Frage:
Mein Vater ist der Meinung, dass er, sobald das Kindergeld für mich gestrichen wird, herab gestuft wird. Das läge wohl daran, dass ich zurzeit als einziges Kind noch auf seiner Lohnsteuerkarte verzeichnet bin und im Falle des wegfallenden Kindergeldes von dieser entfernt werde. Da ich mich mit diesen Einzelheiten nicht auskenne und meine Eltern derzeit noch nicht wissen, dass ich eigenständig Rat in dieser Angelegenheit einhole, wende ich mich an Sie und möchte gerne wissen, ob mein Vater tatsächlich herab gestuft werden würde? Würde dieser Fall eintreten, bekäme er statt 67% (oder 65% - den Prozentsatz habe ich nicht genau im Kopf) nur noch 60% seines vorherigen Gehalts.
Nichtsdestotrotz würde ihm das Jobcenter mehr Geld anrechnen lassen („in Höhe des Kindergeldes minus abzgl. 30€“)?

Ich frage deshalb, weil mir noch nicht recht bewusst ist, ob mein Vater nun herab gestuft wird oder nicht. Träte dieser Fall nicht ein, so wäre es „das kleinere Übel“, auf 30€ im Monat zu verzichten. Andernfalls wäre eine Minderung von 7% schon deutlich zu spüren.

Ich möchte mich nochmals für Ihre Mühe bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
pavone

Guten Abend.

Aus Ihrem Sachverhalt vermute ich mal, dass Ihr Vater Arbeitslosengeld bekommt und Ihre gesamt Familie aufstockend Arbeitslosengeld 2(Hartz4).
Wenn dass Alg von Ihrem Vater von 67 auf 60% gesenkt wird, so wird das Alg 2 im gleichen Umfang erhöht werden. Im Endeffekt macht Ihre Familie kein Minus.

Ebenfalls guten Abend,

ich werde das so an meine Eltern weiter geben und meinen Vater dazu ermuntern, beim Berater vom Arbeitsamt nochmals nachzufragen. Sollten Sie Recht behalten, würde dies natürlich alle erleichtern!

Falls weitere Fragen aufkommen sollten, würde ich mich nochmals an Sie wenden, ansonsten wünsche ich eine schöne Woche!